Neuerungen in der Pflegeversicherung dank Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
14.03.2013 / ID: 106268
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Private Vorsorge aufgrund künftiger Entwicklung wichtiger als je zuvor
Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz möchte die Regierung den steigenden Herausforderungen im Bereich der Pflege begegnen. So sind auch der Politik die Prognosen nicht entgangen, die bis zum Jahr 2030 von weit über drei Millionen Pflegebedürftigen ausgehen. Viele von ihnen werden nach Meinung von Fachleuten an Demenz leiden. Experten gehen davon aus, dass jede zweite Frau und jeder dritte Mann irgendwann im Laufe seines Lebens von Demenz betroffen sein wird. Bislang wurde allerdings nicht ausreichend berücksichtigt, dass demenziell Erkrankte einer professionellen Betreuung und Anleitung bedürfen. Das Thema Pflege wird demzufolge für immer mehr Menschen zwangsläufig eine wichtige Rolle einnehmen. Weil heute zwei Drittel der Pflegebedürftigen von Angehörigen wie Partner, Kindern oder Enkel zu Hause versorgt werden, ist auch an dieser Stelle eine finanzielle Unterstützung geboten. All diesen Umständen wurde im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes zwar Rechnung getragen. Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ist deshalb jedoch noch lange nicht obsolet - ganz im Gegenteil.
Staatliche Förderung für Pflegezusatzversicherung
Die herausragende Bedeutung einer Pflegezusatzversicherung ist auch in Regierungskreisen bestens bekannt. Weil die staatlichen Leistungen trotz der neu eingetreten Regelungen die Kosten im Pflegefall nicht vollumfänglich abdecken können, folgt fast zwangsläufig eine finanzielle Unterversorgung. Deshalb hat sich der Staat im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes dazu entschlossen, die private Vorsorge in Form der Pflegezusatzversicherung zu fördern. Jeder, der als Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung eine Pflegezusatzversicherung abschließt, erhält ab diesem Jahr 5 Euro im Monat bzw. 60 Euro im Jahr. Diese staatliche Förderung ist unabhängig vom Einkommen, allerdings an einigen Voraussetzungen geknüpft. So muss ein Eigenanteil von mindestens 10 Euro geleistet werden. Zudem dürfen Leistungen erstmalig nach Ablauf einer Wartezeit von 5 Jahren beansprucht werden. Weitere Informationen zur staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung gibt es auf http://www.Beste-Pflegezusatzversicherung.com
Leistungen für Demenzkranke nicht ausreichend
Wie eingangs erwähnt, bringt das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz auch Verbesserungen für Demenzkranke mit sich. Zusätzlich zu einer Betreuungsleistung von maximal 200 Euro erhalten Betroffene, die sich in häuslicher Umgebung pflegen lassen, alternativ 225 Euro für Pflegesachleistungen oder 120 Euro Pflegegeld für pflegende Angehörige. Trotz dieser Anhebung werden diese Zahlungen kaum ausreichen, um den Betreuungsbedarf demenziell Erkrankter finanziell abzusichern. Nicht zuletzt auch deshalb, raten neben Politikern auch Verbraucherschützer zum Abschluss einer Pflegezusatzversicherung.
Mit Vergleichsportal ideale Absicherung finden
Die Leistungen und Preise einer Pflegezusatzversicherung können sehr unterschiedlich ausfallen. So sieht etwa nicht jeder Tarif Zahlungen im Falle von Demenz oder Pflegestufe I vor. Einen umfassenden Überblick können sich Interessierte auf http://www.Beste-Pflegezusatzversicherung.com verschaffen. Hierbei wurde der kostenlose und unabhängige Vergleich von versierten Versicherungsfachleuten und sachkundigem Pflegepersonal entwickelt. Darüber hinaus sind hier viele weitere Informationen rund um die Pflegezusatzversicherung zu finden.
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