Warum sollte Ihre Pflegetagegeldversicherung Leistungen für Demenz beinhalten?
05.04.2013 / ID: 109872
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Demenz auf dem Vormarsch
Zu Recht hält das Thema Demenz unsere Gesellschaft zunehmend in Atem. Die Wahrnehmung dieser Erkrankung als Verlust körperlicher und geistiger Kräfte und das damit verbundene Leid Betroffener und Angehöriger stehen dabei im Vordergrund. Bis heute hat die Medizin noch keine wirksamen Mittel gegen Demenz gefunden, so dass sich lediglich Symptome lindern und das Fortschreiten der Krankheit zeitweilig aufhalten lässt. In Deutschland leben derzeit ungefähr eine Million Menschen mit Demenz. Prognosen zufolge, könnten bis 2030 bis zu 1,7 Millionen Personen betroffen sein. Bis 2050 dürfte die Zahl Demenzkranker nach Meinung von Experten auf über 2,6 Millionen anwachsen. In der Schweiz, wo Demenzerkrankungen in Sterbestatistiken erfasst werden, liegen sie nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs an dritter Stelle bei den häufigsten Todesursachen. Die kognitiven Defizite der Menschen mit Demenz haben zur Folge, dass selbst einfache alltägliche Aufgaben wie Kochen, Essen oder Waschen sich nicht oder zumindest nicht wie gewohnt erfüllen lassen. In der Folge sind Betroffene oft vollständig auf fremde Hilfe angewiesen. Doch die Betreuung durch ein Pflegefachpersonal ist sehr kostspielig und das soziale Sicherungssystem in Deutschland sieht für Demenzkranke nur unzureichende Leistungen vor. Schließlich kann mit 100 bzw. 225 Euro im Monat der Betreuungsumfang, dem betroffene Menschen bedürfen, zumeist nicht finanziert werden.
Finanzielle Absicherung mit Pflegezusatzversicherung
Eine ideale Ergänzung stellt die Pflegezusatzversicherung dar. Doch nicht jede Pflegezusatzversicherung weist an dieser Stelle einen lückenlosen Versicherungsschutz auf. Viele Tarife leisten erst ab Einstufung in einer der gesetzlichen Pflegestufen, welche durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse erfolgt. Eine gute Pflegezusatzversicherung berücksichtigt jedoch, dass eine Pflegebedürftigkeit in einem gewissen Rahmen auch schon vor einer derartigen Einstufung vorliegen kann - also etwa im Falle von Demenz. Gerade in älteren Policen ist die sogenannte Pflegestufe 0, in welcher Demenz eingeordnet wird, nicht enthalten. Trifft dies zu, leistet die Pflegezusatzversicherung etwa bei Alzheimer keinerlei Zahlungen. Auch die Höhe der monatlichen Leistungen kann von Tarif zu Tarif unterschiedlich geregelt sein. So kann eine Pflegezusatzversicherung Zahlungen von bis zu 10% oder aber auch 30% des für Pflegestufe I vereinbarten Pflegetagegeldes vorsehen. Demnach sollte bei der Auswahl einer Pflegezusatzversicherung auch die Höhe der Leistungen nach Pflegestufe I eine entscheidende Rolle spielen. Auch hier ist die Kluft zwischen den einzelnen Tarifen teils sehr hoch. Um die Leistungen und Preise der einzelnen Tarife gegenüberstellen zu können, ist stets ein Vergleich empfehlenswert. Kostenlos und unverbindlich ist dies etwa auf http://www.Beste-Pflegezusatzversicherung.com (http://www.beste-pflegezusatzversicherung.com) möglich. Entwickelt von Versicherungsfachleuten und Pflegepersonal, bietet das Portal eine private Pflegezusatzversicherung namhafter Gesellschaften an, die exakt auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Darüber hinaus wurden auf http://www.Beste-Pflegezusatzversicherung.com (http://www.beste-pflegezusatzversicherung.com) zahlreiche Informationen rund um das Thema Pflegezusatzversicherung bereitgestellt.
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