Pressemitteilung von Rolf Wildhaber

Die Euro Krise ist noch nicht überwunden


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Die gegenwärtige Euro Krise ist nicht ausgestanden, auch wenn Griechenland bislang seine Verpflichtungen wie vereinbart erfüllt hat. Die Mitgliedsländer der Europäischen Union erleiden durch die Hilfe an den verarmten Staat hohe Zinsverluste, zudem ist für die vollständige Tilgung ein Zeitraum von bis zu dreißig Jahren vorgesehen. Die ersten Experten warnen bereits, dass die griechische Konjunktur nicht stark genutzt wächst, um drei Jahrzehnte lang alle eingegangenen Verbindlichkeiten sicher bedienen zu können. Nicht übersehen werden darf auch, dass die Krise auf weitere Staaten wie Portugal und Irland übergegriffen hat. Somit besteht weiterhin eine hohe Gefahr, dass der Staat zur Gegenfinanzierung der Hilfsleistungen an südeuropäische Staaten auf das im Inland angelegte Vermögen der Sparer zurückgreift. Die geringen Zinsen und die lange Laufzeit der ausgezahlten Hilfsgelder belasten den deutschen Steuerzahler vorsichtigen Berechnungen zufolge mit insgesamt sechzehn Milliarden Euro.

Die Vermögenssteuer wird in Deutschland eigentlich nicht erhoben, einige Politiker sprechen jedoch davon, dass eine einmalige Abgabe auf hohe Guthaben die infolge der Euro Krise an Griechenland ausgezahlte Hilfe teilweise gegenfinanzieren könne. Eine derartige einmalige Sonderabgabe mag steuerrechtlich von einer regulären Vermögenssteuer unterscheidbar sein, für den Anleger bewirkt sie gleichwohl eine Verringerung seines Besitzes. Wirksam gegen die geplante Zwangsenteignung hilft eine Kapitalanlage Schweiz, denn die eidgenössischen Banken werden das Bemühen um die Enteignung ihrer Kunden mit Sicherheit nicht unterstützen.

Dass Griechenland immer wieder neue Hilfsmaßnahmen benötigen wird, bestätigt indirekt selbst die Bundesregierung. Sie hat bereits mitgeteilt, dass weitere Zahlungen in einer Höhe zwischen zehn und zwanzig Milliarden Euro noch vor der Europawahl freigegeben werden sollen. Eine zudem mit guten Zinsen verbundene Kapitalanlage Schweiz ist einfach möglich, die Schweizer Banken beraten ihre deutschen Kunden gerne und ausführlich sowie diskret. Steuern fallen auch auf die Erträge der bei eidgenössischen Geldinstituten angelegten Guthaben an. Für diese gilt anstelle der Abgeltungssteuer der persönliche Steuersatz. Selbst wenn dieser nominell höher als die Pauschalsteuer ausfällt, ist die tatsächliche Steuerlast in vielen Fällen geringer, da anders als bei einer pauschal berechneten Quellensteuer Werbungskosten absetzbar sind. Vor allem aber ist das bei Schweizer Banken angelegte Geld vor dem möglichen Zugriff in der Form einer einmaligen Zwangsabgabe zum Ausgleich der an andere Staaten geleisteten Hilfszahlungen geschützt.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier. (http://www.news4press.com/Die-Euro-Krise-und-das-neue-Jahr-2014_795674.html)

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