Mit der Hochzeit ändert sich die Steuerklasse
05.05.2014 / ID: 165568
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
München. Der Wonnemonat Mai ist für viele Paare der Wunschtermin für eine Eheschließung. Nicht zuletzt wohl, weil die Natur mit ihrer Blütenpracht den perfekten Rahmen für schöne Hochzeitsfotos und rauschende -feiern bietet. Mit ihrer Hochzeit untermauern die Ehepartner aber nicht nur ihre gegenseitige Liebe, sie übernehmen auch (finanzielle) Verantwortung füreinander. Zudem hat eine Eheschließung immer auch steuerliche Auswirkungen. Ihre Kosten lassen sich zwar nicht als Sonderausgaben absetzen, doch "mit dem neuen Familienstand verändert sich automatisch die Steuerklasse der Frischvermählten", erläutert Robert Dottl, Vorstandsvorsitzender der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.): "Und das bereits ab dem Tag der standesamtlichen Hochzeit."
Sobald das Einwohnermeldeamt die Finanzverwaltung über eine Heirat informiert hat, werden beide berufstätige Ehepartner bis auf Weiteres in die Steuerklasse IV eingruppiert. "Die Klassifizierung nach Steuerklasse IV/IV ist letztlich nur dann sinnvoll, wenn beide Partner annähernd das Gleiche verdienen", so der Steuerexperte. Hat ein Partner deutlich mehr Einkommen als der andere, kann die Steuerklassenkombination III/V die bessere Alternative sein. Ist nur ein Ehepartner berufstätig, wird dieser automatisch in die Steuerklasse III eingestuft.
Steuerklassenwahl hat Auswirkungen auf die Liquidität
Letztlich zahlen Paare - wie auch immer klassifiziert - unterm Strich die gleiche Einkommensteuer. "Die Wahl der Steuerklasse hat aber nicht unerhebliche Auswirkungen auf die Liquidität der (einzelnen) Ehepartner unterm Jahr beziehungsweise auf eventuelle Nachzahlungen oder Erstattungen", so Robert Dottl von der Lohi. Spült die Kombination III/V während des Jahres insgesamt mehr gemeinsames Netto auf die Gehaltszettel, so sind hier doch bei der Einkommensteuererklärung später geringere Erstattungen oder gar Nachzahlungen zu erwarten. "Dagegen winken Paaren mit der Steuerklassen-Kombination IV/IV meist nur Erstattungen, sie haben dafür jedoch während des Jahres weniger Geld im Geldbeutel", erläutert Robert Dottl.
Um die Steuerlast gerechter zu verteilen und hohe Steuererstattungen oder Nachzahlungen zu vermeiden, wurde 2010 von den Finanzverwaltungen das sogenannte "Faktorverfahren" eingeführt. Als Berechnungsgrundlage dient hier die Steuerklassenkombination IV/IV. Die steuermindernde Wirkung des Ehegattensplittings wird mittels des Faktors aber sofort und nicht erst nachträglich berücksichtigt. Ebenso wie die jedem Ehepartner persönlich zustehenden, wiederkehrenden Steuerentlastungen wie z.B. der Arbeitnehmerpauschbetrag.
Wer vom Faktorverfahren oder der Steuerklassenkombination III/V profitieren will, muss den Wechsel gemeinsam mit dem Ehegatten beim Wohnsitz-Finanzamt beantragen. Hierfür liegen amtliche Antragsformulare vor. Der Antrag kann direkt nach der Eheschließung gestellt werden. "Ein Steuerklassenwechsel ist aber auch später noch möglich", erklärt Robert Dottl. Sind beide Ehegatten Arbeitnehmer, ist pro Jahr nur ein Steuerklassenwechsel erlaubt. Bis zum 30. November können Steuerzahler die Steuerklassenänderung noch mit Wirkung für das laufende Jahr beantragen.
Mehr Infos zum Thema unter http://www.lohi.de (http://www.lohi.de) .
Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in mehr als 350 Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 550.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 StBerG zeigen wir Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
http://www.lohi.de
Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Riesstraße 17 80992 München
Pressekontakt
http://www.lohi.de
Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Riesstraße 17 80992 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Gudrun Steinbach
18.12.2018 | Gudrun Steinbach
Mehr Zeit für die Steuererklärung in 2019
Mehr Zeit für die Steuererklärung in 2019
07.12.2018 | Gudrun Steinbach
In der Weihnachtszeit Gutes tun und Spenden
In der Weihnachtszeit Gutes tun und Spenden
20.11.2018 | Gudrun Steinbach
Wertverlust vom Diesel nicht absetzbar
Wertverlust vom Diesel nicht absetzbar
14.11.2018 | Gudrun Steinbach
Immobilienkauf zur Vermietung absetzen
Immobilienkauf zur Vermietung absetzen
30.10.2018 | Gudrun Steinbach
Freistellungsaufträge bei Banken anpassen
Freistellungsaufträge bei Banken anpassen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.07.2025 | LORTH GmbH & Co. KG
Betriebliche Krankenversicherung - Steuerlich clever und wirtschaftlich sinnvoll
Betriebliche Krankenversicherung - Steuerlich clever und wirtschaftlich sinnvoll
14.07.2025 | agiLOGO GmbH
Frust im Job? ... kommt auch beim agilen Arbeiten vor - und wird als Energie für Veränderung genutzt
Frust im Job? ... kommt auch beim agilen Arbeiten vor - und wird als Energie für Veränderung genutzt
14.07.2025 | Rydoo GmbH
Rydoo gibt Übernahme von Semine bekannt
Rydoo gibt Übernahme von Semine bekannt
14.07.2025 | JS Research
Energiebedarf steigt - mehr Atomkraft notwendig, somit Uran
Energiebedarf steigt - mehr Atomkraft notwendig, somit Uran
14.07.2025 | JS Research
Gold weiter im langfristigen Aufwärtstrend
Gold weiter im langfristigen Aufwärtstrend
