Steuervorteil soll Berufsunfähigkeitsversicherung attraktiver machen
12.06.2015 / ID: 197634
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Bonn (news4today) - Berufsunfähig? Mir passiert doch nichts! In vermeintlich risikoarmen Bürojobs winkt so mancher Erwerbstätige beim Thema Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Zu Unrecht, wie Statistiken der Deutschen Rentenversicherung belegen. Demnach nehmen insbesondere Erkrankungen der Psyche als Ursache für eine Berufsunfähigkeit zu. Zu den wichtigsten Policen zählt daher nach Ansicht von Verbraucherschützern die Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn die Folgen des plötzlichen Einkommensverlusts können dramatisch sein. Auch Top-Manager der Versicherungsbranche wie Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der Zurich Gruppe in Deutschland, betonen: "Berufsunfähigkeit ist ein existenzbedrohendes Risiko für alle Erwerbstätigen. Umso wichtiger ist es für Erwerbstätige, sich hierfür rechtzeitig einen Versicherer mit Kundenorientierung zu suchen, denn die zunehmende Notwendigkeit einer bedarfsgerechten, privaten Invaliditätsabsicherung wird von allen Seiten bestätigt." Um die private Vorsorge für Berufstätige attraktiver zu machen, setzt der Staat auf Steuervorteile.
Berufsunfähigkeit als unterschätztes Risiko. Wie aus einer Analyse des Statistikportals Statista hervorgeht, könnten 43 Prozent der heute 20-jährigen Männer und 38 Prozent der gleichaltrigen Frauen bis zum Rentenbeginn einmal berufsunfähig werden. In Sachen Vorsorge sieht es allerdings bei vielen der rund 42 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland eher schlecht aus. So verzeichnet die Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft hierzulande lediglich rund 17 Millionen Berufsunfähigkeitsversicherungsverträge. "Es ist bisher nicht gelungen, die berufstätige Bevölkerung mit privaten Verträgen genügend gegen Berufsunfähigkeit abzusichern", bilanziert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten, in einer Stellungnahme.
Die Vorsorgelücke hat auch die Politik auf den Plan gerufen. Im Rahmen des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes wurden zusätzliche Anreize für den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung geschaffen. So können eigenständige Verträge zur Absicherung der Berufsunfähigkeit und der verminderten Erwerbsfähigkeit seit Januar 2014 unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vergünstigungen erhalten, informiert das Niedersächsische Finanzministerium. Bedingung sei unter anderem, dass die Zahlung einer lebenslangen Leibrente als Berufsunfähigkeits- und Erwerbsminderungsrente vorgesehen ist. Wie in den Medien berichtet wurde, sollen die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung in Zukunft als Sonderausgaben zählen und bis zu einem Betrag von jährlich rund 24.000 Euro einkommenssteuerfrei sein.
Bleibt noch die Herausforderung, einen passenden Versicherungsanbieter zu finden. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät dazu, sich ausführlich zu den Angeboten der einzelnen Versicherer zu informieren. Denn oft kommt es auf Details bei Leistungen und Kundenorientierung an. Für Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der Zurich Gruppe in Deutschland, macht vor allem die Kundenorientierung in Beratung und Service eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung aus. "Strikte Kundenorientierung geht für einen Versicherer bei der Absicherung von Berufsunfähigkeit so weit, dass er den Kunden auch bei der Geltendmachung seiner Ansprüche gut unterstützt, beispielsweise in Form eines Kundenmerkblatts", veranschaulicht Ralph Brand. "Kundenorientierte Versicherer haben in der Berufsunfähigkeit darüber hinaus überdurchschnittlich niedrige Rücktritts- und Anfechtungsquoten", so Ralph Brand ergänzend.
Bildquelle: © Zurich Gruppe Deutschland
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