US bundessteuerliche Behandlung einer LLC - USAG24, Inc
06.07.2011
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Eine US Limited Liability Company (LLC) unterliegt der US-Einkommensbesteuerung mit ihrem US-gewerblichen Einkommen. Ausgangsgrösse für die Einkommensermittlung ist der nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der US-Rechnungslegung ermittelte Handelsbilanzgewinn. Zu- und Abrechnungen aufgrund bestimmter steuerlicher Vorschriften führen zum steuerpflichtigen Einkommen. Deshalb entspricht das Steuereinkommen in der Regel nicht dem nach handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Nettogewinn.
Vorräte und Lager müssen nach dem Niederstwertprinzip bewertet werden. Einheitliche Bilanzierungsvorschriften für Vorräte erfordern die Aktivierung von bestimmten Aufwendungen. Zur Ermittlung der Kosten der verkauften Erzeugnisse oder des Wareneinsatzes wird gewöhnlich die Lifo oder Fifo-Methode angewandt.
Für alle abnutzbaren körperlichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden steuerliche Abschreibungen gewährt. Im allgemeinen werden diese Wirtschaftsgüter in insgesamt acht Abschreibungsklassen eingeteilt. Für jede Abschreibungsklasse sind Nutzungsdauer und Abschreibungsmethoden einheitlich vorgeschrieben. Das Abschreibungssystem gilt für alle genannten Wirtschaftsgüter gleichmässig. Gleichwohl besteht die Wahl, eine andere Abschreibungsbasis zugrundezulegen oder die Wirtschaftsgüter linear über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Ein Geschäfts- oder Firmenwert kann für steuerliche Zwecke auch abgeschrieben werden.
Nach dem Internal Revenue Code (IRC) ist eine LLC steuerlich transparent. Die anteiligen Nettogewinne und Nettoverluste werden an die deutschen Gesellschafter verteilt. Die LLC selbst bezahlt keine US-Steuer. Die Kapitaleinlagen entscheiden nicht wie Gewinn und Verlust unter den Gesellschaftern aufgeteilt wird. Die Verteilung von Nettogewinnen oder Verlusten können die Gesellschafter im Gesellschaftervertrag abweichend festlegen.
US-bundessteuerliche Behandlung der deutschen nichtansässigen Mitglieder(Gesellschafter) einer LLC
Durch die Mitgliedschaft in einer US Limited Liability Company (LLC) mit US-Gewerbe üben deutsche Mitglieder eine Geschäftstätigkeit in den USA aus. Durch diese Geschäftstätigkeit unterliegt ein nichtansässiger Deutscher US-Steuern auf seinen LLC-verteilten Gewinn oder Verlust. Verluste können 3 Jahre zurückgetragen und 15 Steuerjahre vorgetragen werden.
Ausschüttungen an die deutschen LLC-Mitglieder werden nicht noch mal in den USA besteuert. Der Nettogewinn kann US-steuerfrei ausgeschüttet werden.
Einfaches US-Bundessteuerbeispiel
Zwei ledige Deutsche, nicht US-ansässige, gründen eine US LLC um Schrauben in den USA herzustellen und zu vertreiben. Der Gesellschaftervertrag schreibt vor, dass der gesamte Netto- gewinn und Nettoverlust 50/50 verteilt wird. Die LLC erzielt im ersten Jahr einen Gewinn von $250,000 .
Person I Person II
Verteilter Nettogewinn $125,000 $125,000
US-Freibetrag $2,750 $2,750
Nettosteuergewinn $122,250 $122,250
US-Bundessteuern $32,785 $32,785
Besteuerung der Bundesstaaten
Die meisten Bundesstaaten in den USA besteuern ebenfalls das Einkommen der Mitglieder einer LLC. Die Mitglieder einer LLC werden meistens im Gründungstatt der LLC, aber auch in Staaten wo die LLC gewerblich tätig ist, einkommensteuerlich erfasst. Die Einkommensteuersätze sind in jedem Bundesstaat verschieden. Der durchschnittliche Satz beträgt ungefähr 6%. Die Bundesstaatseinkommensteuer ist für Bundessteuerzwecke abzugsfähig. Nevada, South Dakota, Florida, Texas, Washington und Wyoming erheben keine staatlichen Steuern auf Einkommen oder Ertrag von natürlichen Personen.
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