VW-Abgasskandal: Gute Aussichten für Kunden und Aktionäre
26.11.2015 / ID: 211564
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
"Die vorsätzliche Manipulation von Abgas- und Verbrauchswerten dürfte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB sein." Der auf Kapitalanlage- und Kfz-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Ernst Hoffmann aus Hamburg sieht gute Erfolgsaussichten sowohl für Kunden, die ein betroffenes Fahrzeug der Marken VW, Skoda, Audi und Porsche haben, als auch für Anleger.
Was betroffene Autobesitzer jetzt wissen sollten
"Selbst wenn der Kunde das Fahrzeug nicht direkt bei #VW gekauft hat, sind damit Ansprüche gegen den VW-Konzern eröffnet. Umso mehr gilt dies, wenn der Wagen direkt von einer Niederlassung des VW-Konzerns erworben wurde. Auch Käufer von Gebrauchtwagen können sich auf diese Rechte berufen." Kunden müssen jedoch das komplizierte deutsche Kaufmängelrecht beachten. Danach muss VW zwingend zunächst zur Nachbesserung aufgefordert werden. Erst wenn diese Nachbesserung fehlschlägt oder verweigert wird, kann Minderung oder Schadensersatz verlangt werden. Ob falsche Abgaswerte allein genügen, um einen Mangel zu begründen, erscheint fraglich. Wenn sich die Reduzierung der Abgaswerte jedoch nur durch eine Drosselung der Leistung erreichen lässt, so ist das mit Sicherheit ein Mangel. Ebenfalls stellt ein höherer Verbrauch als der angegebene einen Mangel dar. Autobesitzern ist zu raten, Dokumente mit den beim Kauf angegebenen Abgas- und Verbrauchswerten, die ihnen beim Kauf versprochen wurden, sorgfältig aufzubewahren. Den Autobesitzern ist zu raten, den tatsächlichen Verbrauch sorgfältig zu dokumentieren. Erforderlich sind Angaben zur gefahrenen Strecke, der getankten Menge Benzin und eine Angabe, ob überwiegend außerorts oder innerorts gefahren wurde.
Möglichkeiten für Anleger
Schadensersatzansprüche können auch Aktionären oder Anlegern in Derivaten zustehen, die auf der VW-Aktie basieren (Zertifikate, Optionsscheine etc.). Seit der Bekanntgabe der Manipulation durch die US-Umweltbehörde EPA im September hat die VW-Aktie gut 60 Euro eingebüßt. Anleger sollten ihre Möglichkeiten, die Verluste als Schadensersatz einzuklagen bzw. den Wertpapierkauf rückgängig zu machen, von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Gutachten stärkt Verbraucherrechte
Der Bundestag hat durch seinen wissenschaftlichen Dienst (https://www.bundestag.de/bundestag/verwaltung/ua_wd) ein juristisches Gutachten erstellen lassen. Dieses kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass den Kunden Gewährleistungsrechte sowie Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zustehen. Experten hätten bestätigt, dass die Berichtigung der #Abgaswerte kaum möglich ist, ohne den Spritverbrauch zu erhöhen oder die Leistung zu drosseln. Nach Pressemeldungen soll es in den USA bereits Tests gegeben haben, die dies bestätigen. VW gab zu, dass weltweit etwa 11 Mio. Dieselfahrzeuge von dem Betrug betroffen sind.
Kostenlose Erstinformation
Die Kanzlei Dr. Hoffmann (http://www.kapitalanlagerecht-anwalt.de/) aus Hamburg vertritt bereits zahlreiche Anleger und Autobesitzer. Die ersten Klagen sind in Vorbereitung. Betroffene können sich per E-Mail an e@kanzlei-drhoffmann.de registrieren und werden in den Informationsverteiler mit aufgenommen. Ein erstes Telefonat ist in jedem Fall kostenlos.
http://www.kapitalanlagerecht-anwalt.de
Kanzlei Dr. E. Hoffmann
Mittelweg 22 20148 Hamburg
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