Pressemitteilung von Dr. Ernst Hoffmann

Neckermann Neue Energien AG zahlt Nachrangdarlehen nicht zurück


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Wenn das Geld von Anlegern nachrangig wird
Neue Energien erfreuen sich eines positiven Images bei der Bevölkerung und damit auch bei Kapitalanlegern. Wer sein Geld nachhaltig anlegen möchte, investiert es in Windkraft, Solar- oder Biogasanlagen. Diese vorausschauende Einstellung nutzen immer wieder unlautere Geschäftemacher schamlos aus. Neuester Fall ist die in Berlin ansässige #Neckermann Neue Energien AG, die im Jahr 2012 begann, von Kleinanlegern Geld in Form von Darlehen einzusammeln. Ausgestattet wurden diese mit einem sogenannten qualifizierten Nachrang. Damit fallen solche Darlehen nicht unter die Bestimmungen der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Gleichzeitig können sie von den Anlegern nur zurückgefordert werden, wenn die Gesellschaft Gewinne macht. Geht es der Gesellschaft schlecht, haben Nachrangdarlehen das Nachsehen als letzte in der Reihe.

Keine Antwort auf keine Zinsen
Die Darlehen haben Laufzeiten von bis zu acht Jahren. Die Zinsen sollten vereinbarungsgemäß regelmäßig, entweder monatlich oder jährlich, ausgezahlt werden. Nach Erkenntnissen des auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwalts Dr. Ernst J. Hoffmann erfolgten die monatlichen Zinszahlungen bis Juni 2015 und danach nicht mehr. Fehlende Bilanzveröffentlichungen und ausbleibende Jahresberichte haben weiterhin nun dazu geführt, dass sich zahlreiche Anleger an ihn gewandt haben, um ihre Forderungen durchzusetzen. Trotz mehrfacher Aufforderung an die Neckermann Neue Energien AG, Rechenschaft über den Verbleib des Geldes und konkrete Investitionen zu geben, reagierte diese bisher nicht. Es steht daher zu befürchten, dass den Anlegern hier ein erheblicher Schaden entsteht.

Wurde hier ein guter Name verkauft?
Bei seinen Recherchen stieß Rechtsanwalt Dr. Hoffmann auf Informationen, wonach #Marlene Neckermann, eine Erbin der berühmten deutschen Unternehmerfamilie, für einen sechsstelligen Betrag, den Geschäftsführern der Neckermann Neue Energien AG die Nutzung ihres Namens erlaubte. Sie erscheint mit Bild im Vorwort der Verkaufsbroschüre in dem sie auf die lange Tradition ihres Unternehmens im Energiesektor und die Wichtigkeit der Entwicklung neuer Energien hinweist. Am Ende der Verkaufsbroschüre wird dies noch einmal verstärkt durch die Darstellung der "Neckermann Historie". Tatsächlich aber hat Marlene Neckermann auf die Geschäftsführung der Neckermann Neue Energien AG keinen Einfluss. Mittlerweile soll sie den Initiatoren der Firma die Verwendung ihres Namens wieder untersagt haben. Das ändert jedoch nichts mehr daran, dass viele Anleger gerade im Vertrauen auf den traditionsreichen, finanzstarken Namen Neckermann ihr Kapital gaben. Daraus könnten sich rechtliche Konsequenzen für Marlene Neckermann ergeben.

Erste Urteile vor Gericht erfolgten bereits
Geschädigte Anleger sollten ihre Ansprüche möglichst zeitnah prüfen lassen. Vielen wurde die Anlage durch freie Anlageberater vermittelt, die sie als sicher und zur #Altersvorsorge geeignet darstellten. Die vielfachen Risiken wurden häufig nicht erwähnt. Ebenso ist davon auszugehen, dass sich diese den Anlegern auch nicht aus dem Verkaufsprospekt erschlossen haben. Und trotz entgegenstehender Bedingungen in den Darlehensverträgen ist es unter Umständen möglich, das Geld von der Neckermann Neue Energien AG sofort zurückzufordern. Die Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt ist in jedem Fall anzuraten. Gerichtsurteile sind bereits ergangen und Rechtsanwalt Dr. Hoffmann bereitet derzeit weitere Klagen gegen Anlageberater und die Neckermann Neue Energien AG vor.
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Kanzlei Dr. E. Hoffmann
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