IfKom: EU Telekommunikationsrechtsrahmen muss den Breitbandausbau beschleunigen
30.04.2018 / ID: 289896
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Die Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) appellieren an die Politik, die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor allem dem Ziel eines beschleunigten Ausbaus des flächendeckenden Breitbandnetzes in Deutschland anzupassen. Aktuell ist in der EU die Trilogverhandlung zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und Ministerrat zur Überarbeitung des EU-Telekommunikationsrechtsrahmens (TK-Kodex) im Gange. Einer der Streitpunkte ist die in die Verhandlungen eingebrachte symmetrische Regulierung, die nicht nur dem marktbeherrschenden Unternehmen vorschreibt, anderen Providern zu vorgegebenen Preisen den Zugang zum Endkunden zu ermöglichen, sondern alle Netzbetreiber gegenseitig dazu verpflichten soll, zumal es in verschiedenen Gebieten bereits mehrere marktbeherrschende Unternehmen gibt. Der zweite kritische Passus betrifft die Kooperation und Ko-Investition in den Glasfaserausbau und die unterschiedliche Behandlung marktbeherrschender Unternehmen und deren Wettbewerber.
Es besteht inzwischen Konsens zwischen den Marktteilnehmern, der Politik und den Verbänden, den Glasfaserausbau als zukunftsfähige Infrastruktur zu forcieren. Aus Sicht der IfKom sind die technischen Aspekte, die Wirtschaftlichkeit des Ausbaus, der Wettbewerbsgedanke und der Zeitdruck, baldmöglichst eine flächendeckende Breitbandversorgung sicher zu stellen, nicht immer miteinander zu vereinbaren. Ohne den Wettbewerbsgedanken aufgeben zu wollen, müssen in der kritischen Aufbauphase jedoch die Prioritäten so gesetzt werden, dass das Ziel baldmöglichst erreicht wird.
Die IfKom fordern langfristig Glasfaser in jedes Haus und an jeden Mobilfunkstandort, eine Lockerung des Regulierungsregimes und die Förderung von Kooperationen. Zusätzlich muss das Bundesförderprogramm überarbeitet und vereinfacht werden. Gleichsam sind hier die Länder gefordert.
Für einen schnellen und flächendeckenden Netzausbau sind alle am Markt agierenden Netzbetreiber wichtig. Ohne die Summe der Gesamtinvestitionen wird der Ausbau nicht vorankommen. Der Wettbewerb untereinander muss grundsätzlich bestehen bleiben, aber dort seine Grenze finden, wo sich die Netzbetreiber gegenseitig behindern. Nur mit einem zügig ausgebauten flächendeckenden Breitbandnetz wird Deutschland seine technische und innovative Wirtschaftskraft weiter ausbauen können. In diesem Sinne sind auch beidseitig zu treffende verbindliche Vereinbarungen für einen gemeinsamen Glasfaserausbau zwischen den Netzbetreibern zu begrüßen. Der EU-Rechtsrahmen muss in diesem Sinne der Beschleunigung des Breitbandausbaus dienen.
IfKom Politik EU Telekommunikationsrechtsrahmen Trilogverhandlung EU-Parlament EU-Kommission Ministerrat TK-Kodex symmetrische Regulierung Glasfaserausbau Kooperationen Bundesförderprogramm
IfKom - Ingenieure für Kommunikation e.V.
Herr Heinz Leymann
Castroper Str. 157
44357 Dortmund
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