Kapitalisiering einer (US) Firma durch Joint Venture
11.10.2011 / ID: 31624
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Unter dem Begriff Joint Venture (deutsch: Gemeinschaftsunternehmen) versteht man eine gemeinsame Tochtergesellschaft von mindestens zwei rechtlich und wirtschaftlich getrennten Unternehmen.
Dabei kommt es zur Gründung einer neuen, rechtlich selbständigen Geschäftseinheit, an der die Gründungsgesellschaften (zwei oder mehrere Gesellschaften) mit ihrem Kapital beteiligt sind. Neben dem Kapital bringen die Gründungsgesellschaften meist einen wesentlichen Ressourcenanteil an Technologie, Schutzrechten, technischem bzw. Marketing-Know-how oder Betriebsanlagen ein. Ein Joint Venture ist durch die beiden Aspekte Kooperation und Autonomie gekennzeichnet, d. h. die Gründungsgesellschaften arbeiten in Form des Joint Ventures zusammen, das wiederum weitgehend ohne Weisungen durch die Gründungsgesellschaften agiert.
Meistens werden Joint Ventures von zwei Unternehmen gegründet, die jeweils hälftig am Stamm- bzw. Grundkapital beteiligt sind.
Kooperation und Autonomie sind auch die wesentlichen Stärken von Joint Ventures. Kooperation entsteht dadurch, dass zwei oder mehrere Unternehmen ein Joint Venture gründen und führen, während diese Einheit rechtlich und organisatorisch klar losgelöst von den jeweiligen Partnerunternehmen handelt und zu behandeln ist, sprich autonom ist. Ein Beispiel ist die Kooperation von Fujitsu und Siemens, die ihre Computersparten zusammengelegt hatten (wobei das ji im Namen von Fujitsu darauf hinweist, dass Fujitsu selbst aus einem früheren Joint Venture von Siemens hervorging), ein anderes KTRT Joint Venture in Taiwan.
Gefahrenpotential von Joint Ventures
Im Joint-Venture-System unterscheidet man Ebenen. Auf der ersten Ebene befinden sich die Partner, und auf der zweiten Ebene befindet sich die Einheit selbst. Konflikte können sich auf der Partnerebene dann ergeben, wenn man zum Beispiel die Zielsetzung nicht klar definiert oder die Joint-Venture-Einheit eine unterschiedliche Position und Wichtigkeit in der Wertschöpfungskette der einzelnen Partner hat. Aber auch in der Beziehung der Joint-Venture-Einheit zu den Gründungsgesellschaften kann es zu Problemen kommen, denn aus der Autonomie der Joint-Venture-Einheit erwächst eine hohe Anforderung an Kontroll- und Integrationsmechanismen. Bei einem Zusammenschluss von Unternehmen aus anderen Staaten könnte es zu kulturellen Problemen kommen. Eine wesentliche Gefahr von Joint Ventures liegt darin, dass Unternehmensinterna indirekt über die gemeinsame Tochter auch dem Joint-Venture-Partner offenliegen, der auf anderen Märkten oder in der Zukunft ein potentieller Konkurrent ist.
Um Irrtümer zu vermeiden und Joint Ventures verstehen zu können, ist es meist notwendig, den Blick nicht nur auf die neu gegründete Gesellschaft zu richten, sondern auch das dahinterstehende Beziehungsgeflecht zu beleuchten. Daher unterscheidet man zwischen den Begriffen Joint Venture, der die neue Einheit bezeichnet, und Joint-Venture-System, der das gesamte Umfeld der Joint-Venture-Einheit und der Gründungsunternehmen meint.
Internationale Joint Ventures sind eine besondere Form der internationalen Direktinvestitionen. Von besonderem Interesse ist hier die Rolle, die internationale Joint Ventures für den Technologietransfer spielen. Weiterhin ist die inhärente Instabilität von Joint Ventures, das heißt die früher oder später stattfindende vollständige Übernahme durch einen Partner beim größten Teil von Joint Ventures, zentraler Gegenstand volkswirtschaftlicher Untersuchungen.
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