Telekommunikations-Infrastruktur besser gegen Katastrophen schützen!
02.08.2021 / ID: 368332
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Die Überschwemmungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben gezeigt: Die Telefon- und Funknetze sind nicht ausreichend gegen Katastrophen geschützt. Der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) fordert, die Widerstandsfähigkeit der Netze gegen äußere Einflüsse zu erhöhen.
Dramatisch wirkte sich auch der Ausfall des digitalen Behördenfunknetzes aus, mit dem die Polizei und die im Katastrophenfall eingesetzten Rettungsorganisationen untereinander und mit den Leitstellen kommunizieren sollten. Die Gründe der Unterbrechungen waren häufig ausgefallene Stromversorgungen und ausgefallene Verbindungen der Basisstationen mit dem Kernnetz. In einigen Fällen stand auch die Technik vor Ort unter Wasser.
Die Netzbetreiber haben dankenswerterweise mit großer Anstrengung und hohem Aufwand die Technik weitgehend wieder zum Funktionieren gebracht. Zudem wurden Handys und weitere Geräte an die betroffenen Menschen verteilt. Für die Zukunft muss jedoch nach Auffassung der IfKom grundsätzlicher über die Sicherheit der Netze nachgedacht werden.
Alle großen Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze sind nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) verpflichtet, den Betrieb ihres Netzes für Telefon-, Internet-, Datenübertragungs- und E-Mail-Dienste aufrecht zu erhalten. Sie müssen Vorkehrungen für Naturkatastrophen, besonders schwere Unglücksfälle, Sabotagehandlungen, terroristische Anschläge und sonstige vergleichbare Ereignisse treffen. Gleiches regelt das Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz (PTSG).
Um die Stromversorgung aufrecht zu erhalten, werden Netzknoten und Funk-Basisstationen mit unterbrechungsfreier Stromversorgung ausgestattet. Die verbauten Batteriekapazitäten reichen jedoch im Normalfall nur für wenige Stunden Betrieb aus. Was bei gewöhnlichen kurzzeitigen Stromausfällen ausreicht, genügt im Katastrophenfall jedoch nicht. Die Anbindung von Basisstationen an das Kernnetz ist oftmals nicht ausreichend redundant, also mehrfach abgesichert, ausgelegt. Zudem ist das digitale Behördenfunknetz wegen der relativ kurzen Reichweiten auf viele Basisstationen auch auf und in privaten Häusern angewiesen.
Die IfKom fordern daher, die richtigen Schlüsse aus den schlimmen Ereignissen der letzten Zeit zu ziehen. Die Bauwerke für Netzknoten und Mobilfunkstationen müssen soweit wie möglich baulich geschützt werden. Zudem müssen die Leitungsführungen immer redundant ausgelegt werden. Eine redundante Anbindung ist auch für die Stromversorgung vorzusehen. Unterbrechungsfreie Stromversorgungen dürfen nicht nur für wenige Stunden ausgelegt werden.
Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, müssen alle Netzbetreiber verpflichtet werden, diese Anforderungen umzusetzen. Den erheblichen zusätzlichen Investitionen stehen allerdings keine Einnahmen gegenüber. An dieser Stelle muss auch der Staat im Rahmen der Notfallfürsorge helfend eingreifen. Für die Rettung von Menschenleben und hohen Sachwerten ist der schnelle Einsatz von Rettungskräften entscheidend. Die Helfer sind aber auf eine funktionierende Kommunikation angewiesen, ebenso wie die Menschen, die Hilfe anfordern wollen. Eine ausreichende Funktionsfähigkeit der Kommunikationsnetze muss daher auch bei extremen Unwettern und anderen Katastrophen sichergestellt werden!
IfKom Telekommunikations-Infrastruktur Netz-Widerstandsfähigkeit Netz-Sicherheit Telekommunikationsgesetz(TKG) Post-u.Telekommunikationssicherstellungsgesetz(PTSG) Stromversorgungs-Gewähr
IfKom - Ingenieure für Kommunikation e.V.
Herr Heinz Leymann
Castroper Str. 157
44357 Dortmund
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fon ..: 0231 93699329
web ..: http://www.ifkom.de
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