Lebenspartner absichern
04.03.2011
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Immer mehr Menschen in nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften planen ihre Zukunft gemeinsam. Oftmals wird auch Wohneigentum zusammen erworben. Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, um über eine gegenseitige Absicherung nachzudenken. Dies gilt besonders, wenn sich die Schulden für ein Haus nur mit zwei Gehältern tilgen lassen. Wie die Absicherung aussehen kann und was man beachten muss? Die HUK-COBURG-Lebensversicherung gibt Auskunft.
Mit einer Risiko-Lebensversicherung kann man sicherstellen, dass der Überlebende im Todesfall des Partners nicht auf einem Schuldenberg sitzen bleibt. Was man vor dem Abschluss auf jeden Fall wissen muss: Der Gesetzgeber unterscheidet beim Erben zwischen Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern und zwei Menschen, die zusammenleben. Stirbt ein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner, bleibt das vererbte Vermögen bis zu einer Summe von 500.000 Euro steuerfrei. Bei Zusammenlebenden fällt bereits ab 20.000 Euro Schenkungs- oder Erbschaftssteuer an.
Damit die Auszahlung der Versicherungssumme im Todesfall steuerfrei bleibt, sollten sich beide Partner gegenseitig versichern. Jeder Partner schließt als Versicherungsnehmer einen Vertrag ab, für den er die Prämien bezahlt und bei dem er Begünstigter im Todesfall ist. Versicherte Person aber ist der Lebenspartner. Grund für die Steuerfreiheit: Im Todesfall zahlt die Versicherung die Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer aus.
Zudem sind Risikolebensversicherungen auch während der Laufzeit steuerlich begünstigt. Die Beiträge lassen sich bei der Einkommenssteuererklärung unter dem Punkt Vorsorgeaufwendungen geltend machen.
presse@huk-coburg.de
HUK-COBURG Pressestelle
Postfach 18 02 96444 Coburg
Pressekontakt
http://www.huk.de
HUK-COBURG
Bahnhofsplatz 96444 Coburg
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Benning Karin
29.07.2014 | Benning Karin
Neues Outfit für das Auto
Neues Outfit für das Auto
10.07.2014 | Benning Karin
Damit die Gesundheit im Urlaub nicht zu kurz kommt
Damit die Gesundheit im Urlaub nicht zu kurz kommt
23.06.2014 | Benning Karin
Nur mit Warnweste starten
Nur mit Warnweste starten
06.06.2014 | Benning Karin
Die heiße Phase beginnt
Die heiße Phase beginnt
25.04.2014 | Benning Karin
Ab acht Punkten ist der Führerschein weg
Ab acht Punkten ist der Führerschein weg
Weitere Artikel in dieser Kategorie
25.11.2024 | GOLDINVEST Consulting GmbH
Sitka Gold: Bohrerfolg bekräftigt Potenzial auf bedeutende Lagerstätte mit mehreren Millionen Unzen Gold!
Sitka Gold: Bohrerfolg bekräftigt Potenzial auf bedeutende Lagerstätte mit mehreren Millionen Unzen Gold!
25.11.2024 | CMC Markets Germany GmbH
CMC Markets mit Gewinnsprung von 45 Prozent im ersten Halbjahr
CMC Markets mit Gewinnsprung von 45 Prozent im ersten Halbjahr
25.11.2024 | KORODUR Westphal Hartbeton GmbH & Co. KG
Korodur gewinnt den Exportpreis Bayern 2024 in der Kategorie "Industrie"
Korodur gewinnt den Exportpreis Bayern 2024 in der Kategorie "Industrie"
25.11.2024 | EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG
Karrierechancen bei der EFS AG
Karrierechancen bei der EFS AG
25.11.2024 | Bavaria Finanzservice e.K.
Bavaria Finanz Erfahrungen: Schufafreie Kredite - Eine echte Alternative für Menschen mit negativer Bonität?
Bavaria Finanz Erfahrungen: Schufafreie Kredite - Eine echte Alternative für Menschen mit negativer Bonität?