Pflegezusatzversicherung - heute schon an morgen denken
08.05.2012 / ID: 59963
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Derzeit erhalten etwa 2,4 Millionen pflegebedürftige Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung - Tendenz stark steigend. Allerdings sind die Kosten von Pflegebedürftigkeit derart hoch, dass die Absicherung über den gesetzlichen Versicherungsträger bei Weitem nicht ausreicht. Eine Tatsache, die vielen Menschen erst dann bewusst wird, wenn sich im eigenen Familien- oder Bekanntenkreis ein Pflegefall ereignet. Die finanziellen Zuwendungen der Pflegekasse decken zumeist noch nicht einmal die Kosten häuslicher Pflege ab. Bei einer Unterbringung im Heim wird die Versorgungslücke demzufolge noch größer. Ein Platz im Pflegeheim kann ohne Weiteres 3.000 bis 4.000 EUR pro Monat ausmachen. Allerdings beschränken sich die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung auf 1.550 EUR und in bestimmten Härtefällen auf max. 1.918 EUR. Für die ungedeckten Kosten muss der Pflegebedürftige auf die eigene Rente und das eigene Vermögen zurückgreifen. Sollte dies nicht ausreichen, so werden die engsten Angehörige, allen voran die Kinder, in die Pflicht genommen. Dies kann mit einer Pflegezusatzversicherung verhindert werden.
Dabei ist die Pflegezusatzversicherung keine Frage des Alters. Denn jeder kann aufgrund einer Krankheit oder Unfalls zum Pflegefall werden. Wer sich und seine Kinder nicht in unzumutbarer Weise belasten möchte, sollte sich mit dem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung nicht zu lange Zeit lassen. Weil der Beitrag für die Versicherung mit zunehmendem Alter steigt, fällt im Idealfall die Entscheidung zugunsten einer derartigen Pflegezusatzversicherung bereits im jungen Alter. Zudem müssen ältere Menschen befürchten, dass Ihnen im Anschluss an die Gesundheitsprüfung der Versicherungsschutz versagt wird. Die Pflegezusatzversicherung kann grundsätzlich als Pflegetagegeld-, Pflegekosten- oder Pflegerentenversicherung abgeschlossen werden.
Bei der Pflegetagegeldversicherung wird pro Tag eine vereinbarte Geldsumme ausbezahlt und zwar unabhängig von den tatsächlich angefallenen Kosten. Die genaue Höhe wird durch die Pflegestufe bestimmt, so dass der volle Tagessatz meist erst ab Pflegestufe III ausgezahlt wird. Das Geld steht dem Versicherten bei dieser Pflegezusatzversicherung zur freien Verfügung.
Im Rahmen der Pflegekostenversicherung werden nur die tatsächlich angefallenen Aufwendungen bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag oder Prozentsatz ersetzt. Als Nachweis sind Rechnungen beizubringen. Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen je nach Tarif selbst bezahlt werden. Im Gegensatz zur Pflegetagegeldversicherung, passt sich hier die Erstattung der Kostenentwicklung an.
Allerdings werden Familien- und Freundschaftshilfe in der Regel finanziell nur geringfügig unterstützt.
Bei der Pflegerentenversicherung erhält der Versicherte im Falle einer festgestellten Pflegebedürftigkeit eine lebenslange, steuerfreie Rente ausbezahlt. Allerdings geht der Abschluss dieser Pflegezusatzversicherung mit sehr hohen Beiträgen einher. Genauere Erläuterungen und zusätzliche Informationen können der Internetseite http://www.beste-pflegezusatzversicherung.com entnommen werden.
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