Achtung: Behörden führen Kontrollwellen zu REACH durch!
10.05.2012 / ID: 60316
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Nach wie vor prüfen die Behörden, ob Hersteller/Anwender/Importeure/Händler von Chemikalien und Erzeugnissen alle REACH-Vorschriften erfüllen. Im Mittelpunkt der umfangreichen Überprüfung stehen die Pflichten zur Kommunikation in der Lieferkette nach Artikel 33.
Nach Artikel 33 der REACH-Verordnung müssen Unternehmen sich über besonders besorgniserregende Stoffe bei ihren Lieferanten informieren und diese Informationen unaufgefordert an ihre Kunden weitergeben.
Besonders bei Lieferungen aus dem Nicht-EU-Land stellt diese Informationspflicht eine Herausforderung dar: Lieferanten aus dem Ausland reagieren meist mit Unverständnis oder können die nötigen Informationen nicht liefern. Wie man sich in diesem Fall auf die Behördenkontrollen vorbereitet und seine Geschäftspartner sensibilisiert, hat die FORUM VERLAG HERKERT GMBH im REACH-Handbuch (http://www.forum-verlag.com/chemikalienrecht/reach-handbuch.html) zusammengefasst.
Das Handbuch ist praxisorientiert aufgebaut und unterstützt Unternehmen bei den täglichen Aufgaben rund um REACH. Vorgefertigte Fragebögen zu den Stoffinhalten können von den Lieferanten mühelos ausgefüllt werden und das Unternehmen erhält Informationen über die besorgniserregenden Stoffe in der Kandidatenliste.
Fertig vorbereitete Anschreiben erleichtern den Schriftverkehr und dokumentieren gleichzeitig die Erledigung der Dokumentationspflichten.
REACH-Vorschriften Kommunikationskette nach Art. 33 Dokumentationspflichten Lieferungen aus Nicht-EU-Land Kommunikation in der Lieferkette nach Artikel 33 Informationspflicht
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