Vereinssteuerrecht braucht Spezialistenwissen
12.07.2012 / ID: 69350
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Ob Volkstanz oder Fußball, Heimatpflege, Umweltschutz oder Engagement für benachteiligte, behinderte oder alte Menschen: In unserem Land engagieren sich viele Leute für Anliegen, die ihnen kein Geld bringen, sondern die der Gemeinschaft vor Ort oder der Gesellschaft insgesamt zu Gute kommt. Der Staat weiß, dass solche nicht gewinnorientierten, sondern gemeinnützigen Aktivitäten in ihrer ganzen Vielfalt für den gesellschaftlichen Zusammenhalt unverzichtbar sind. Daher unterstützt er sie, wenn sie als Vereine organisiert werden, durch Steuerbefreiung und Steuerbegünstigung.
Wenn es um die wirtschaftliche Grundlage und die Finanzquellen geht, schaut der Staat allerdings genau hin, beispielsweise wenn ein eingetragener oder nicht eingetragener Verein im Rahmen einer Veranstaltung oder mit Fanartikeln Umsätze tätigt. Unter anderem der Umfang wirtschaftlicher Betätigung, Umsatzsteuer oder auch die Rücklagenbildung stehen im Fokus der Finanzverwaltung. Die Grenzen zwischen einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und einem Zweckbetrieb sind nicht immer eindeutig. Auch die mögliche Vergütung an Ehrenamtliche wirft häufig Probleme auf.
Das heißt die steuerrechtlichen Regelungen für Vereine sind durchaus nicht einfach. Im Gegenteil. Das Vereinssteuerrecht gehört zu den ausgesprochen komplexen und komplizierten Fachgebieten, weiß die u.a. auf Steuerberatung für Vereine (http://www.hm-steuer.de/steuerberater-schongau.php/orderid/2/kat/24/aid/34) spezialisierte Steuerberatungsgesellschaft Hampel + Marka (www.hm-steuer.de (http://www.hm-steuer.de)) mit Sitz im oberbayerischen Schongau sowie im schwäbischen Lechbruck. Ziel ihrer Beratung ist es, dass ein Verein die verfügbaren Finanzmittel bestmöglich für den jeweiligen gemeinnützigen Zweck verwendet und die steuerrechtlichen Möglichkeiten optimal nutzt.
http://www.hm-steuer.de
Hampel + Marka Steuerberatungsgesellschaft mbh & Co. KG
Adalbert-Keis-Str.7 86956 Schongau
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