Plötzlich Pflegefall - Eine Pflegezusatzversicherung hilft die Versorgungslücke zu schließen
05.09.2012 / ID: 77027
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Kommt es aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit zu einer Pflegebedürftigkeit, so ist zunächst zur Festlegung der Pflegebedürftigkeit ein ärztliches Zeugnis zu erstellen. Im Auftrag der Pflegeversicherung wird die Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst (MDK) festgehalten. Dabei macht sich der MDK die Begutachtungsrichtlinien der Spitzenverbände zu Nutze. Hierbei geht es im Wesentlichen darum die Pflegezeit zu ermitteln, die Pflegepersonen oder Angehörige benötigen, um dem Betroffenen die benötigte Hilfe im Alltag zukommen zu lassen.
Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung, ein Pflegetagebuch zu führen. Weil damit der gesamte Zeitaufwand und Hilfebedarf notiert werden kann, ermöglicht dieses Tagebuch eine umfassende Einschätzung des benötigten Beistandes.
Die Begutachtungslinien legen für bestimmte Aktivitäten starre Minutenwerte fest. Zu diesen Aktivitäten zählt unter anderem Ganzkörperwäsche, Kämmen, Rasieren, Nahrungsaufnahme sowie An- und Auskleiden. Besteht bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Alltagsverrichtungen ein erheblicher oder höherer Hilfebedarf, kann ein Antrag zur Pflegeversicherung gestellt werden. Dieser kann bei der jeweiligen Pflegekasse eingereicht werden. Die Pflegeeinrichtung ist stets bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt.
Der Antrag sollte unverzüglich nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit eingereicht werden. Andernfalls werden Leistungen erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Auch wenn Leistungen erbracht werden ist dies noch längst kein Grund in Jubel zu verfallen. Denn ohne Pflegezusatzversicherung werden die Kosten kaum zu stemmen sein.Wer einen Pflegeantrag stellt, muss angeben, ob er Geldleistungen, Sachleistungen oder eine Kombination von beiden wünscht. Im Falle einer Sachleistung wird die Betreuung von einem professionellen Pflegedienst übernommen. Dabei werden die Leistungen bis zum Höchstbetrag der jeweiligen Pflegestufe unmittelbar mit der Pflegekasse abgerechnet. Ohne eine Pflegezusatzversicherung sind diese Kosten in Pflegestufe I gerade mal bis 450 EUR abgedeckt. Allerdings richten sich die Kosten des Pflegedienstes am Leistungsumfang und können ohne Weiteres mehr als 600 EUR ausmachen.
Ohne eine Pflegezusatzversicherung muss der Betroffene für die Differenz selbst aufkommen. Noch größer wird die Finanzlücke, wenn der Arbeitsplatz aufgegeben werden muss und es dadurch zu einem Verdienstausfall kommt. Die Pflegezusatzversicherung sorgt hierbei für einen finanziellen Ausgleich. Obwohl Pflegebedürftige in den Pflegestufen II und III respektive 1.100 und 1.550 EUR erhalten, reichen diese monatlichen Geldleistungen nicht annähernd aus, um die Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Heim zu finanzieren. Weil ein Pflegeheim oftmals zwischen 2.500 und 3.000 EUR pro Monat verlangt, kann dieser Geldbedarf zumeist nur mit einer Pflegezusatzversicherung abgedeckt werden. Auch Personen, die sich gegen Sachleistungen und für die häusliche Pflege durch Angehörige entscheiden, kommen nicht besser weg. In Pflegestufe I erhalten Pflegebedürftige 235 EUR, in Pflegestufe II 440 EUR und in Pflegestufe III 700 EUR. Dieses Pflegetagegeld wird dem enormen Aufwand keinesfalls gerecht. Mit einer Pflegezusatzversicherung erhalten Versicherte im Pflegefall ein vorher vereinbartes Tagegeld.
Vor dem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollten jedoch Leistungen und Beiträge verglichen werden. Dies, sowie viele weitere Informationen zur Pflegezusatzversicherung erhalten Interessierte auf http://www.beste-pflegezusatzversicherung.com (http://www.beste-pflegezusatzversicherung.com).
http://www.continoa.de
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