Gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur Bruchteil der Zahnarztkosten
08.11.2012 / ID: 87309
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Gesetzliche Regelversorgung sichert nur Mindestversorgung
Insbesondere in den Bereichen Kieferorthopädie, Zahnersatz und Zahnbehandlung sind die Leistungen zwischenzeitlich nicht mehr ausreichend. Wer von den Kosten für aufwendigere Zahnersatzbehandlungen nicht überfordert werden möchte, sollte sich grundsätzlich für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung entscheiden. Zwar beteiligen sich die Krankenkassen auch bei hochwertigen Gebisssanierungen, etwa bei implantatgetragenem Zahnersatz, an den Zahnarztkosten. Allerdings wird lediglich ein zum jeweiligen Befund passender Festzuschuss bezahlt, der in etwa die Hälfte der sogenannten Regelversorgung ausmacht.
Diese setzt sich beispielsweise aus den Kosten für einfachen Zahnersatz, ärztliche Behandlung, Materialverbrauch und Laborkosten zusammen. Diese Regelversorgungstellt eine absolute Grundversorgung dar, so dass in vielen Fällen hohe Eigenbeteiligungen durch den Patienten selbst erbracht werden müssen. Verhindern lässt sich dies nur mit einer Zahnzusatzversicherung.
Der Festzuschuss der Krankenkasse kann durch den Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen auf bis zu 65% der Gesamtkosten erhöht werden. Die regelmäßige Zahnprophylaxe ist dabei anhand eines lückenlosen Bonusheftes zu belegen. Trotz dieses höheren Anteils, müssen teilweise dennoch hohe Zahlungen aus eigener Tasche bezahlt werden. So muss der Patient bei einer Rechnung über 1.000 EUR mindestens 350 EUR aus eigener Tasche bezahlen - es sei denn, dieser besitzt eine
Zahnzusatzversicherung.
Nützliche Informationen zur Zahnzusatzversicherung hält die Seite http://www.Beste-Zahnzusatzversicherung.com (http://www.beste-zahnzusatzversicherung.com) bereit.
Zahnzusatzversicherung mit hohen Leistungen für Zahnersatz und Zahnerhalt
Wer sich aus ästhetischen Gründen gegen einen Amalgamfüllung und für ein Implantat oder ein Keramik-Inlay entscheidet, kann sich als Besitzer einer Zahnzusatzversicherung über eine hohe Erstattungsleistung freuen. Denn die Kosten für einen derartigen Eingriff können sich leicht auf 600 EUR summieren. An diesen Kosten beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung allerdings gerademal mit 30 bis 45 EUR. Auch wer eine dezente Keramikverblendung über seine Metallkrone wünscht muss diese selbst bezahlen. Mit einer Zahnzusatzversicherung werden die Kosten je nach Tarif sogar in voller Höhe übernommen. Auch bei kieferorthopädischen Maßnahmen wie etwa eine Zahnspange für Kinder gewährt die Krankenkasse in vielen Fällen keine Leistungen mehr.
Weil Zahnärzte seit Anfang des Jahres nach einer teureren Gebührenordnung abrechnen dürfen, ist der Zahnersatz ohnehin noch kostspieliger geworden. Erschwerend kommt zudem hinzu, dass der Zahnarzt bei Anwendung dieser neuen Gebührenordnung viel Spielraum zugesprochen bekommt. Hohe Abrechnungen sind daher oftmals die logische Folge.
Alles Gründe, um sich nach einer leistungsstarken Zahnzusatzversicherung umzuschauen. Neben den großen Preisunterschieden gibt es zwischen einzelnen Anbietern auch im Leistungsbereich deutliche Abweichungen.
Ein Vergleich wie er etwa auf http://www.Beste-Zahnzusatzversicherung.com (http://www.beste-zahnzusatzversicherung.com) angeboten wird, ist daher dringend zu empfehlen.
Durch mehrere Gesundheitsreformen sind die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung in den
vergangenen Jahren auf ein Grundschutzniveau abgesenkt worden. Dies hat zur Folge, dass Patienten
einen großen Teil der Zahnarztkosten selbst übernehmen müssen. Eine vollständige Kostenerstattung
kann nur eine private Zahnzusatzversicherung garantieren.
http://www.continoa.de
continoa GmbH
Am Eichenwald 6a 86356 Neusäß
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