Neues Pflegegesetz macht Abschluss einer Pflegezusatzversicherung noch attraktiver
08.11.2012 / ID: 87312
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Bessere Leistungen für Demenzkranke und bei häuslicher Pflege
Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) hat die Bundesregierung ein Maßnahmenbündel beschlossen, welches die pflegerische Versorgung an aktuelle Entwicklungen anpasst. In diesem Zusammenhang werden etwa die Leistungen der Pflegeversicherung bedarfsgerechter auf die individuellen Bedürfnisse demenzkranker Menschen ausgerichtet. Verbessert wird etwa deren ambulante Versorgung.
Neben der Grundpflege sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung bieten ambulante Pflegedienste im Vorgriff auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gezielt auch Betreuungsleistungen an. Zugleich erhalten Demenzkranke in der Stufe 0 höhere Leistungen in Form von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. In der Stufe 1 und 2 werden die Beträge aufgestockt.
Ferner wird es zukünftig möglich sein, zusätzliche Betreuungskräfte auch in teilstationären Pflegeeinrichtungen der Nacht- und Tagespflege einzusetzen. Im Zuge des PNG sollen auch pflegende Angehörige entlastet werden. So erhalten diese künftig die Hälfte des Pflegegeldes ausbezahlt, wenn sie eine Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege für die pflegebedürftige Person in Anspruch nehmen.
Für eine rentenversicherungsrechtliche Absicherung muss der wöchentliche Mindestpflegeaufwand von 14 Stunden nicht mehr bloß für einen, sondern kann nunmehr durch die Pflege von zwei oder mehr Pflegebedürftigen erzielt werden. Um dem erhöhten Organisationsaufwand gerecht zu werden, erhalten Wohngruppen unter bestimmten Umständen 200 EUR zusätzlich je Pflegebedürftigen. Zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes können subsidiär finanzielle Zuschüsse gewährt werden. Ferner werden Pflegekassen zu einer besseren Beratung und zu einer zeitnahen Bearbeitung von Anträgen verpflichtet. Auch wird künftig der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung gefördert.
Pflegezusatzversicherung wird staatlich bezuschusst
Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht zur Absicherung einer adäquaten Versorgung im Pflegefall nicht aus. Dessen ist sich auch die Politik bewusst. Für eine finanzielle Entlastung und den Erhaltung des Lebensstandards gibt es zu einer Pflegezusatzversicherung keine Alternative. Mit einer staatlichen Zulage in Höhe von 60 EUR pro Jahr wird ab sofort auch Menschen mit geringem Einkommen der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ermöglicht. Mit der Förderung der
Pflegezusatzversicherung sollen Versicherte in die Lage versetzt werden, für den Fall der Pflegebedürftigkeit eigenverantwortlich vorzusorgen. Interessierte sollten sich vorab genau überlegen, für welche Pflegezusatzversicherung sie die Fördergelder einsetzen möchten. Denn die Leistungen der einzelnen Tarife sowie die Prämien weichen oft stark voneinander ab, wie ein Vergleich auf http://www.Beste-Pflegezusatzversicherung.com (http://www.beste-pflegezusatzversicherung.com) zeigt.
Interessierte haben bei der Auswahl des Versicherers und der Pflegezusatzversicherung die Qual der Wahl. So darf kein Versicherungsunternehmen einen Antragsteller ablehnen, selbst dann nicht, wenn gesundheitliche Risiken gegen den Abschluss der Pflegezusatzversicherung sprechen. Um möglichst viele Menschen in den Genuss der staatlichen Förderung kommen zu lassen, dürfen die Versicherer zudem keine Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge vereinbaren. Informationen rund um das Thema Pflegezusatzversicherung sowie einen kostenloser Tarifvergleich gibt es auf http://www.Beste-Pflegezusatzversicherung.com (http://www.beste-pflegezusatzversicherung.com).
http://www.continoa.de
continoa GmbH
Am Eichenwald 6a 86356 Neusäß
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