Pflegezusatzversicherung - Notwendige Ergänzung zur Pflichtversicherung
13.11.2012 / ID: 88155
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Pflegezusatzversicherung schließt Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung orientieren sich nach den sogenannten Pflegestufen, die den jeweiligen Grad der Pflegebedürftigkeit wiederspiegeln sollen. Die jeweilige Einstufung richtet sich wiederum nach der Dauer der täglichen Pflege. In der ersten Pflegestufe wird ein allgemeiner Pflegebedarf von 90 Minuten täglich zugrunde gelegt, wobei die Grundpflege mit 45 Minuten veranschlagt wird. In der Pflegestufe III werden dagegen diejenigen Hilfsbedürftigen eingestuft, die einen gesamten Pflegebedarf von 5 Stunden am Tag sowie eine Grundpflege von 4 Stunden aufweisen.
Versicherte erhalten in diesen Fällen Leistungen sowohl bei stationärer wie auch bei häuslicher Pflege. Doch obwohl die gesetzliche Pflegeversicherung die Notwendigkeiten im Pflegefall abdecken möchte, reichen die Zahlungen oft nicht annähernd zur Deckung der tatsächlichen Kosten aus. Dies kann nur eine Pflegezusatzversicherung leisten.
Wem zu Beginn des Jahres die Pflegestufe I zugesprochen wurde, der erhielt bei Inanspruchnahme häuslicher Pflege gerade einmal 235 EUR im Monat. In der Pflegestufe III wird der häusliche Pflegeaufwand mit 700 EUR ebenfalls nur unzureichend honoriert. Wird ein ambulanter Pflegedienst eingeschaltet, erhöhen sich die Leistungen respektive auf 450 und 1.550 EUR. Zahlungen, die große finanzielle Lücken hinterlassen. Denn Schwerstpflegebedürftige in Stufe III müssen mehr als 3.000 EUR für die stationäre Pflege in einem Pflegeheim aufbringen. Wer sich nicht mit einer absoluten Grundversorgung zufrieden geben möchte, sollte dringend den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung in Erwägung ziehen.
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Verschiedenen Arten der Pflegezusatzversicherung stehen zur Auswahl
Nur eine private Pflegezusatzversicherung schützt die eigenen Vermögenswerte und den Lebensstandard des Versicherten und seiner Kinder. Mit einer solchen Absicherung lassen sich hohe Eigenbeteiligungen vermeiden und so von einer finanziellen Entlastung profitieren. Zahlungen werden hierbei lebenslang erbracht. In welcher Form die Versorgungslücke geschlossen werden soll, bleibt dem Versicherten selbst überlassen. Fällt die Entscheidung zugunsten eines Pflegekostentarifs, werden sämtliche nachgewiesenen Pflegekosten, welche nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung erstattet werden, übernommen. Somit steht einer stationären Unterbringung im Pflegeheim nichts mehr im Wege. Die Kosten werden unabhängig von der Pflegestufe selbst dann in voller Höhe übernommen, wenn die Entwicklung der Kosten weiterhin steigend verlaufen sollte. Flexibilität verspricht dagegen eine Pflegezusatzversicherung in Form eines Pflegetagegeldtarifs. Der Versicherte kann dabei die Höhe des maximalen Tagegeldes individuell festlegen. Rechnungen müssen nicht vorgelegt werden, so dass über das Tagesgeld jederzeit frei verfügt werden kann. Alternativ kann die Pflegezusatzversicherung auch als Pflegerentenversicherung vereinbart werden, welche im
Pflegefall eine fest vereinbarte Rente in monatlichem Rhythmus ausbezahlt. Die Leistungen zwischen den einzelnen Versicherern sind teils sehr unterschiedlich. So ist etwa nicht jeder Anbieter einer Pflegezusatzversicherung bereit, im Falle einer Pflegebedürftigkeit auf die Fortsetzung der Beitragszahlung zu verzichten.
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http://www.continoa.de
continoa GmbH
Am Eichenwald 6a 86356 Neusäß
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