So finanziert der Staat Existenzgründern den Businessplan
14.01.2011
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Görlitz, 14. Januar 2011 (sg) - Der Businessplan dient Kreditgebern und Förderstellen dazu, die Geschäftsidee eines Existenzgründers auf Herz und Nieren zu prüfen. Neben der Beschreibung der Idee mit Worten muss der Businessplan unter anderem eine Rentabilitätsvorschau über die kommenden drei Jahre enthalten. Hier scheitern viele Gründer, wenn sie auf sich alleine gestellt sind. Aber weil der Gründer erfahrungsgemäß wenig finanzielle Mittel zur Verfügung hat, verzichtet er auf ein qualifiziertes Coaching und gefährdet damit das Gelingen seiner Existenzgründung. "Die wenigsten Existenzgründer haben in der Startphase einen Überblick über die Marktsituation oder über die betriebswirtschaftlichen Kalkulationen, die auf sie zukommen", so Andreas Schilling, Businessplan-Experte und langjähriger Unternehmensberater. "Wer einen Berater zur Erstellung des Businessplans heranzieht, hat nachweislich größere Chancen auf die Bewilligung eines Kredits oder eines Zuschusses. Umso erstaunlicher, dass nur jeder Dritte Unternehmensgründer eine gewerbliche Beratung in Anspruch nimmt. Dabei lassen sich Beratungskosten direkt durch Zuschüsse refinanzieren." Coachingmaßnahmen, zu denen auch Hilfe bei Erstellung des Businessplans gehört, werden in Deutschland von verschiedenen Stellen gefördert:
- KfW Gründercoaching für Gründer aus dem ALG
4.000 EUR Beratungskosten = 40h (Zuschuss 3.600 EUR)
- KfW Gründercoaching für Gründer Unternehmer, die bereits seit 12 Monaten auf dem Markt sind
6.000 EUR Beratungskosten = 60h
(Zuschuss 4.500 EUR OST, 3.000 EUR WEST)
- BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für Gründer Unternehmer, die bereits seit 12 Monaten auf dem Markt sind
3.000 EUR Beratungskosten =30h (Zuschuss 1.500 EUR, kann mehrfach in Anspruch genommen werden)
- RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der deutschen Wirtschaft e.V. für Unternehmer
bis zu 48.000 EUR Beratungskosten = 480h (Zuschuss bis zu 50%)
- IHK Industrie und Handelskammern für Unternehmer bis zu 10.000 EUR Beratungskosten = 100h (Zuschuss bis zu 50%)
Mit all diesen Programmen können Existenzgründer ihre Beratungskosten refinanzieren und damit ihre Erfolgschancen um beinahe 100% steigern. Für den Gründer bedeutet die Inanspruchnahme eines Beraters also kein persönliches Unvermögen. Der Businessplan ist vergleichbar mit einer Bewerbung, die der Gründer vorlegt. Hier sollte nichts dem Zufall überlassen werden. ?
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