Pressemitteilung von Helge Fétz

Zahnzusatzversicherung und Bonusheft: Mehr Zuschuss von Kasse und Versicherung


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Jeder Krankenversicherte hat Anspruch auf ein sogenanntes Bonusheft. Mit Stempel, Datum und Unterschrift wird hierin der jährliche Kontrollbesuch beim Zahnarzt dokumentiert. Damit soll zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar sein, dass sich der Versicherte einer regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung unterzogen hat. Grundsätzlich wird von der gesetzlichen Krankenkasse bei Zahnersatz wie Brücken, Kronen und Prothesen lediglich ein Festkostenzuschuss von 50% bezahlt. Somit müsste der Patient die Hälfte der Kosten aus eigener Tasche bezahlen - und dies kann richtig teuer werden. So kann die Versorgung mit einer Fronzahnbrücke mit gut 2.000 Euro einhergehen. Nach Abzug des Kassenanteils verbleibt damit ein Eigenanteil von 1.000 Euro. Mit einem ordentlich geführten Bonusheft lässt sich allerdings der Zuschuss der Krankenkasse erhöhen. Kann der Versicherte für die letzten 5 Jahre ein durchgehend geführtes und lückenloses Bonusheft vorlegen und damit die Teilnahme an der alljährlichen Vorsorgeuntersuchung nachweisen, erhöht sich der Zuschuss auf 60%. Kann der Nachweis gar für die letzten 10 Jahre erbracht werden, kann der Kassenanteil gar auf 65% gesteigert werden. Nach dem obigen Beispiel könnte sich der Patient demnach über 200 bis 300 Euro mehr im Geldbeutel freuen. Der jährliche Routinebesuch beim Zahnarzt ist demzufolge nicht nur aus zahngesundheitlicher Sicht allemal erstrebenswert. Wer dagegen seinen jährlichen Zahnarzttermin ausfallen lässt, fällt bei der Krankenkasse sofort in Ungnade. Denn in diesem Fall werden alle bisherigen Eintragungen nicht mehr berücksichtigt und der Patient muss wieder von vorne beginnen. Gut, wer in diesem Fall auf eine Zahnzusatzversicherung zählen kann. Zusätzliche Informationen rund um die Zahnzusatzversicherung gibt es auf http://www.Beste-Zahnzusatzversicherung.com (http://www.beste-zahnzusatzversicherung.com).

Obwohl ein akribisch geführtes Bonusheft das Sparpotential erhöht, verbleibt dennoch ein hoher Teil der Kosten beim Versicherten. Im obigen Fall müsste dieser weiterhin mindestens 700 Euro selbst übernehmen. Abhilfe schafft an dieser Stelle nur eine Zahnzusatzversicherung. Denn die Zahnzusatzversicherung erstattet grundsätzlich die Differenz zwischen Kassenzuschuss und Rechnungsbetrag. Der Eigenanteil reduziert sich somit auf 0 Euro. Empfehlenswert ist eine Zahnzusatzversicherung nicht zuletzt auch deshalb, weil sie sich in aller Regel auch an den Kosten für hochwertigen und damit meist teuren Zahnersatz beteiligt. In solchen Fällen macht der Kassenzuschuss oft nicht annähernd die Hälfte der Zahnarztrechnung aus. An bestimmten Behandlungen beteiligt sich die Krankenkasse im Gegensatz zu einer Zahnzusatzversicherung sogar überhaupt nicht, wie etwa im Falle einer professionellen Zahnreinigung. Auch weitere zahnärztliche Eingriffe wie Parodontose- und Wurzelbehandlungen werden nur unter strengen Voraussetzungen und bei ganz bestimmten medizinischen Indikationen übernommen. Ohne Zahnzusatzversicherung gehen Versicherte zudem auch bei kieferorthopädischen Maßnahmen oftmals komplett leer aus. In all diesen Fällen hilft auch ein sorgfältig geführtes Bonusheft recht wenig.

Weil die Höhe der Kostenübernahme zwischen den einzelnen Anbieter einer Zahnzusatzversicherung teils deutlich variiert, ist ein Tarifvergleich absolut zu empfehlen. Kostenlos und unverbindlich möglich ist dies auf http://www.Beste-Zahnzusatzversicherung.com (http://www.beste-zahnzusatzversicherung.com). Hier erfahren Interessierte zudem auch, welche Zahnzusatzversicherung ein lückenlos geführtes Bonusheft mit höheren Leistungen honoriert.
Zahnzusatzversicherung Zahnversicherung Vergleich Versicherungsvergleich www.beste-zahnzusatzversicherung.com

http://www.continoa.de
continoa GmbH
Am Eichenwald 6a 86356 Neusäß

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