Pressemitteilung von Helge Fétz

Zahnzusatzversicherung: Den Eigenanteil so klein wie möglich halten


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Die Gesundheitsreformen der Vergangenheit brachten immer mehr Einschränkungen bei den Erstattungen für zahnmedizinische Leistungen. Für die Zukunft gehen Experten von noch tiefergreifenderen Einschnitten aus. Gleichzeitig sind die Kosten für Zahnbehandlungen angesichts der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte teils deutlich gestiegen. Bereits heute zahlen die Krankenkassen lediglich einen Bruchteil der Zahnarztrechnung. Und dies auch nur für eine Regelversorgung, die einer absoluten Grundversorgung gleichkommt. Ganz egal ob sich der Patient mit dem fehlenden Zahn für eine einfache metallische Brücke oder einem teuren Implantat entscheidet. Von der Krankenkasse gibt es immer dieselbe Pauschale. Wird für einen Seitenzahn eine Krone benötigt, sieht die Standardbehandlung eine "Nichtmetall-Legierung" vor. Eine realistische Rechnung von 260 Euro wird von der Krankenkasse mit maximal 163 Euro bezuschusst. Hierin ist noch nicht einmal eine zahnfarbene Verblendung enthalten. Entscheidet sich der Patient für eine höherwertigere Versorgung anhand einer voll verblendeten Metall-Keramik-Krone, fallen Zahnarztkosten in Höhe von 540 Euro an. Doch auch in diesem Fall zahlt die Krankenkasse nur 163 Euro. Diese Summe kann der Versicherte lediglich durch ein lückenlos geführtes Bonusheft geringfügig beeinflussen. Dann erhöht sich der Kassenzuschuss von 50% auf maximal 65% der Regelversorgung.

Die Differenz muss vom Versicherten selbst übernommen werden - es sei denn, es springt eine Zahnzusatzversicherung ein. Entscheidet sich der Patient für eine Regelversorgung, so erstattet die Zahnzusatzversicherung den Betrag, denn die die Krankenkasse nicht bezahlt. Damit löst sich der Eigenanteil des Versicherten in Luft auf. Wer sich für einen hochwertigen Zahnersatz entscheidet, kann mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ebenfalls profitieren. Weil allerdings die Erstattungssätze zwischen den einzelnen Anbieter weit auseinandergehen können, lohnt ein Vergleich. Dieser steht etwa auf dem unabhängigen Verbraucher-Portal http://www.Beste-Zahnzusatzversicherung.com (http://www.beste-zahnzusatzversicherung.com) gebührenfrei zum Abruf bereit.

Damit der eigene Geldbeutel nicht überstrapaziert wird ist es entscheidend, wie die Zahnzusatzversicherung mit dem Zuschuss der Krankenkasse umgeht. Einige rechnen diesen auf ihre eigene Leistung an. Eine Zahnzusatzversicherung, welche 50% der Zahnarztrechnung ohne Anrechnung des Zuschusses ersetzt, leistet in etwa so viel wie eine, die gemeinsam mit dem Kassenzuschuss 75% des Rechnungsbetrages abdeckt. Selbstverständlich hängt der mögliche Eigenanteil auch davon ab, welche Leistungen in der Zahnzusatzversicherung ausgeschlossen sind. Einige Versicherer beteiligen sich etwa nicht an den Kosten einer professionellen Zahnreinigung oder beschränken ihre Leistung auf einen Mindestbetrag. Wer hohe Zuzahlungen vermeiden möchte, sollte sich auch etwaige Leistungsstaffeln genauer anschauen. Denn zumeist beschränkt die Zahnzusatzversicherung ihre Erstattungen in den ersten Jahren auf bestimmte Höchstgrenzen.

Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte zudem auch hohe Zahlungen für Parodontose- und Wurzelbehandlungen, Fissurenversiegelungen, Schleimhauttransplantationen, Aufbissschienen und dentinadhäsive Füllungen vorsehen. Weitere Informationen gibt es auf http://www.Beste-Zahnzusatzversicherung.com (http://www.beste-zahnzusatzversicherung.com). Das unabhängige Verbraucher-Portal wurde von Zahnärzten und Versicherungsexperten entwickelt und steht für kompetente Beratung rund um das Thema Zahnzusatzversicherung.
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continoa GmbH
Am Eichenwald 6a 86356 Neusäß

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