Gesellschafter - Darlehen insolvenzsicher machen
07.01.2013 / ID: 95482
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Essen, im Januar 2013. Regelmäßig zahlt der Gesellschafter zum Ausgleich von Verlusten entsprechende Gesellschafter-Darlehen in seine Gesellschaft ein. Um eine entstehende Überschuldung zu beseitigen, hat er häufig einen qualifizierten Rangrücktritt erklärt. Hierbei ist nach aktueller Rechtsprechung darauf zu achten, dass die Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter überhaupt zu passivieren ist. Nach altem GmbH-Recht galten die Einkapitalerhaltungsvorschriften der §§ 30 ff GmbHG. Diese sind mit der Novellierung des GmbH-Rechts ersatzlos gestrichen worden. Heute gilt als Gläubigerschutzvorschrift die Insolvenzordnung, hier einschlägig § 135 InsO. Hiernach kann der Insolvenzverwalter alle Zahlungen, die an den Gesellschafter für Zinsen oder Darlehensrückzahlungen innerhalb der letzten 12 Monate vor Anmeldung der Insolvenz geleistet wurden, vom Gesellschafter zurück fordern. Dies gilt unabhängig, ob zum Zeitpunkt der Rückzahlung die GmbH sich bereits in der Krise befindet oder nicht. Der Gesellschafter läuft somit Gefahr, dass er Zinsen und Darlehensrückzahlungen zu einem Zeitpunkt von der Gesellschaft erhält, in der sich diese noch nicht in der Krise befindet. Innerhalb der nächsten 12 Monate läuft die GmbH in die Krise und muss Insolvenz anmelden. Der Gesellschafter muss alle Zahlungen der letzten 12 Monate zurückzahlen.
Hier kann die Umwandlung des Gesellschafter-Darlehens gegen Barter Capital eine Lösung sein, um das Darlehen insolvenzsicher zu machen. Durch ausreichend Barter Capital wird das Eigenkapital der Gesellschaft entsprechend erhöht. Hierdurch liegt keine Überschuldung oder Unterbilanz mehr vor, und die Gesellschaft ist nicht mehr Insolvenzantragspflichtig aufgrund Überschuldung, sofern grundsätzlich eine positive Fortführungsprognose vorliegt. Nach Ablauf von 12 Monaten kann der Insolvenzverwalter die Rückzahlung des Darlehens nicht mehr anfechten. Das Darlehen ist endgültig für den Gesellschafter gerettet. Im Rahmen der Insolvenz wäre dieses als Eigenkapitalersatz verloren. Zusätzlich müsste der Gesellschafter die Zinsen, die innerhalb der letzten 12 Monate an ihn ausgezahlt wurden, zurückzahlen.
"Am sichersten ist es, das Gesellschafter-Darlehen in "guten Zeiten" gegen Barter Capital auszutauschen, weil hier die Chance, dass die Gesellschaft innerhalb der nächsten 12 Monate evtl. wegen drohender Illiquidität in Insolvenz gehen muss, deutlich geringer ist." erklärt Steuerberater Andreas Weiß aus Essen.
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Steuerberater Andreas Weiss
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