Unisex-Tarife: Was hat sich geändert?
08.01.2013 / ID: 95826
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) dürfen die Anbieter einer Pflegezusatzversicherung bei Neuverträgen nicht mehr nach dem Geschlecht unterscheiden. Damit ist eine Differenzierung des Versicherungsbeitrags unter diesem Aspekt untersagt. Hierbei spielt auch die Tatsache keine Rolle, dass der Bundestag die Einführung in Deutschland noch nicht abgesegnet hat und damit keine gesetzliche Grundlage besteht. Frauen zahlen demnach für ein und dieselbe Leistung denselben Beitrag, wie das andere Geschlecht. Bisher mussten Männer weniger Geld überweisen, da sie angesichts der niedrigeren Lebenserwartung ein geringeres Pflegefallrisiko innehaben. Deshalb lag der Beitragsunterschied zwischen Frau und Mann je nach Pflegetarif bei zu 30%. Für Männer hat die Gleichstellung durch die Einführung der geschlechtsneutralen Tarife dauerhaft höhere Beiträge zur Folge. Umgekehrt profitieren Frauen hierdurch in der Pflegezusatzversicherung von deutlich günstigeren Beiträgen. Allerdings variieren Beiträge und Leistungen zwischen den Anbietern einer Pflegezusatzversicherung teils erheblich. So werden etwa Demenzerkrankungen nicht grundsätzlich berücksichtigt. Um für ein und dieselbe Leistung nicht unnötig zu viel bezahlen zu müssen, lohnt ein Vergleich auf http://www.Beste-Pflegezusatzversicherung.com (http://www.beste-pflegezusatzversicherung.com).
Pflegezusatzversicherung auch weiterhin unerlässlich
Unabhängig von der Beitragsanpassung im Rahmen der geschlechtsneutralen Tarifierung macht der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung nach wie vor Sinn. Denn anlässlich der steigenden Lebenserwartung steigt neben den Betreuungskosten auch das Pflegefallrisiko. Dabei sind bereits heute knapp 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig. Auch auf die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur begrenzt Verlass. Schließlich sieht diese lediglich eine Grundversorgung vor, die nur einen geringen Kostenzuschuss zulässt. Dabei können sich gerade die Kosten für einen Platz im Pflegeheim auf monatlich über 3.000 Euro belaufen. Kann der Pflegebedürftige das notwendige Geld nicht selbst aufbringen, droht der Verlust des gewohnten Lebensstandards und Altersarmut. Unter Umständen werden gar die Familienangehörigen zur Kasse gebeten. Lediglich eine Pflegezusatzversicherung vermag die Finanzlücke zuverlässig und langfristig zu schließen. Entscheidet sich der Versicherte etwa für eine Pflegezusatzversicherung in Form eines Tagegeldes, steht diesem im Pflegefall der vereinbarte Geldbetrag zur freien Verfügung. Weil die tatsächlichen Aufwendungen hierbei keine Rolle spielen, sind bei dieser Art der Versicherung nämlich keine Kostennachweise erforderlich. Selbstverständlich kann sich der Betroffene auch zuhause von Angehörigen oder Freunden pflegen lassen. Weitere Fragen rund um die Pflegezusatzversicherung sollten sich Interessierte ausschließlich von erfahrenen Versicherungsexperten und fachkundigen Pflegekräften beantworten lassen. Auf http://www.Beste-Pflegezusatzversicherung.com (http://www.beste-pflegezusatzversicherung.com) steht exakt dieser Personenkreis für weitere Informationen zur Verfügung.
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