Zahnzusatzversicherung: Was bedeuten Summenbegrenzungen?
22.01.2013 / ID: 97744
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Höchstleistung bestimmt Eigenanteil in den ersten Jahren
Die meisten Anbieter sehen in ihren Tarifen sogenannte Summenbegrenzungen vor. Dies bedeutet, dass die Leistungen in den ersten Vertragsjahren auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt sind. Alles was darüber hinausgeht, muss der Patient selbst bezahlen. Auch eine anteilige Erstattung ist dabei ausgeschlossen. In der Regel gilt die Summenbegrenzung für die ersten 4 bis 5 Jahre nach Vertragsabschluss. Dabei erhöht sich diese Höchstgrenze für gewöhnlich von Jahr zu Jahr. Im Marktdurchschnitt ist im ersten Jahr eine Erstattung von bis zu 1.000 Euro vorgesehen. Im zweiten, dritten und vierten Jahr erhöht sich diese oftmals um jeweils weitere 1.000 Euro. Erst nach Ablauf dieser Zeit können die Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung in vollem Umfang beansprucht werden.
Summenbegrenzungen sollen ausufernden Kosten entgegenwirken
Mit der Vereinbarung einer solchen Leistungsstaffel möchte sich die Versicherungswirtschaft vor Betrug und Missbrauch schützen. Es soll verhindert werden, dass Versicherte die Zahnzusatzversicherung über Normalmaß hinaus in Anspruch nehmen. Eine Summenbegrenzung soll die Beitragsstabilität der Zahnzusatzversicherung stützen und ein Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben verhindern. Eine Ausnahme bilden allerdings Behandlungen in Folge eines Unfalls. Kann der zahnärztliche Eingriff auf einen Unfall nach Abschluss des Vertrages zurückgeführt werden, lassen nahezu alle Versicherer die Summenbegrenzung außer Acht. Genauere Informationen wurden von fachkundigen Ärzten und erfahrenen Versicherungsexperten auf http://www.Beste-Zahnzusatzversicherung.com (http://www.beste-zahnzusatzversicherung.com) bereitgestellt.
Billigtarife sehen niedrige Erstattungen vor
Summenbegrenzungen sollten bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung eine wichtige Rolle spielen. Schließlich bringt es dem Versicherten recht wenig, sämtliche Leistungen versichert zu haben, um im Falle einer Behandlung nur geringe Zuschüsse von seiner Zahnzusatzversicherung zu bekommen. Das Vorhandensein einer Summenbegrenzung ist für sich genommen nicht zwingend ein schlechtes Zeichen. Sie darf lediglich nicht zu gering bemessen sein. Gerade dies ist nicht selten dann der Fall, wenn die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit angeboten wird. Den Wartezeitverzicht kauft sich der Versicherte in solchen Tarifen über unterdurchschnittliche Leistungshöchstgrenzen ein. Eine unvorteilhafte Leistungsstaffel kann dem Versicherten teuer zu stehen kommen. Ein Implantat mit vollständig verblendeter Metall-Keramik-Krone kann weit über 2.000 Euro kosten. Übernimmt die Zahnzusatzversicherung aufgrund einer Summenbegrenzung lediglich 300 Euro, muss der Versicherte den weitaus größeren Teil selbst finanzieren. Nicht zu empfehlen ist eine Zahnzusatzversicherung dann, wenn sich die Zahnstaffel aufgrund eines fehlendes Zahnes etwa von 4 auf 8 Jahren verlängert.
Vergleich der Zahnstaffel mach Sinn
Eine separate Leistungsstaffel ist für zumeist für die Tarife vorgesehen, die zusätzlich auch kieferorthopädische Maßnahmen für Kinder mitversichern. Auch diesbezüglich sollten die Tarife genauestens unter die Lupe genommen werden. Denn die Kosten für Kieferorthopädie können sich ohne Weiteres auf mehrere tausend Euro summieren. Liegt die sogenannte Indikationsstufe 2 und damit eine leichte Zahnfehlstellung vor, beteiligt sich die Krankenkasse überhaupt nicht an den Kosten. Eine Zahnzusatzversicherung sollte somit auch danach gewählt werden, wie hoch die Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen in den ersten Jahren ausfallen. Diese, sowie viele weitere Leistungen einer Zahnzusatzversicherung werden auf http://www.Beste-Zahnzusatzversicherung.com (http://www.beste-zahnzusatzversicherung.com) erläutert. Ein kostenloser und unabhängiger Vergleich zeigt auf, in welcher Höhe die jeweilige Zahnzusatzversicherung ihre Leistungen in den ersten Vertragsjahren erbringt
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