Warum sollten Eltern für Ihre Kinder eine Zahnzusatzversicherung abschliessen?
30.01.2013 / ID: 99165
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Auch Kinderzähne wollen gut versorgt sein
In nicht wenigen Fällen müssen bereits bei Kindern durch Karies oder Verletzungen verlorene Zähne ersetzt werden. Gerade im
Spiel und beim Sport kann dies sehr schnell geschehen: Der Ball landet im Gesicht, die Treppenstufe wird verfehlt - ein kleiner
Sturz, schon hat sich der Frontzahn gelöst. Beim Kind können neben den anfänglichen Schmerzen und dem Schock später
ästhetische Probleme, sowie Sprech- und Kauschwierigkeiten auftreten, welche das psychische und körperliche Wohlbefinden
einschränken. In solchen Fällen schafft lediglich ein kindergerechter Zahnersatz für Abhilfe. So ist ein Zahnarzt ohne Weiteres
in der Lage, ein speziell für das Wechsel- oder Milchgebiss passenden Zahnersatz anfertigen zu lassen. Gerade auch für
Kinderprothesen gibt es keine industriell gefertigten Zähne, so dass die für Erwachsene vorgesehenen Zähne individuell
angepasst werden müssen. Dieser Herstellungsprozess kann sehr kostspielig werden. Daneben leiden besonders viele Kinder
unter Karies und Zahnfehlstellungen. In diesen Fällen sollten die Zähne unbedingt mit einer Füllung bzw. Zahnspange versehen
werden.
Geringe Kassenleistung bei höherwertiger Versorgung
Obwohl derartige Eingriffe sehr teuer sein können, beteiligt sich die Krankenkasse nur in geringem Maße an den Zahnarztkosten. Zwar sind Implantate sowie festsitzender Zahnersatz wie Brücken und Kronen zum Ersatz bleibender Zähne erst mit vollständigem Kieferwachstum angezeigt. Allerdings sind gerade Füllungen nicht selten. Die Krankenkasse erbringt hier allerdings lediglich Zuschüsse auf Basis eine Amalgamfüllung. Dabei sind gerade Keramik- und Kunststofffüllungen die optisch bessere Wahl. Entscheiden sich die Eltern für die höherwertige Füllung, müssen Sie die hohen Differenzkosten aus eigener Tasche bezahlen. Es sei denn, sie haben für ihr Kind eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Eine Zahnzusatzversicherung deckt je nach Tarif die Kosten in vollem Umfang ab. Somit muss sich das Kind nicht mit einer minderwertigen Zahnfüllung zufrieden geben. Wie hoch die Leistung der Zahnzusatzversicherung im jeweiligen Tarif tatsächlich ausfällt, kann auf dem unabhängigen Verbraucherportal Beste-Zahnzusatzversicherung.com (http://www.beste-zahnzusatzversicherung.com) anhand eines Vergleichs festgestellt werden.
Kieferorthopädie muss mitversichert gelten
Bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollte jedoch insbesondere die Mitversicherung kieferorthopädischer Behandlungen im Vordergrund stehen. Schließlich können die Kosten trotz Unterstützung der Krankenkasse sehr hoch ausfallen. Die Leistung der Krankenkasse ist prinzipiell an die Erforderlichkeit der Behandlung geknüpft. Dabei werden ausschließlich die sogenannten Indikationsstufen 3 bis 5 als medizinisch notwendig erachtet. Hierunter werden erhebliche Zahnfehlstellungen zusammengefasst. Allerdings kann auch die Indikationsstufe 2 mit unangenehmen Fehlstellungen einhergehen. In diesem Fall würde sich die Krankenkasse trotz Kosten in Höhe von 3.000 bis 6.000 Euro überhaupt nicht beteiligen. Nur eine Zahnzusatzversicherung nimmt den Eltern hierbei die finanziellen Sorgen ab. Je nach Zahnzusatzversicherung können die Höchsterstattungen im Bereich Kieferorthopädie unterschiedlich ausfallen. Auf Beste-Zahnzusatzversicherung.com (http://www.beste-zahnzusatzversicherung.com) erfahren Interessierte, welche Zahnzusatzversicherung für kieferorthopädische Behandlungen einsteht und in welcher Höhe. Ferner haben hier kompetente Versicherungsfachleute sowie erfahrene Zahnärzte alle wichtigen Informationen rund um die Zahnzusatzversicherung verständlich und anschaulich dargestellt.
http://www.continoa.de
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Am Eichenwald 6a 86356 Neusäß
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