Pflegezusatzversicherung: Pflegetagegeld vs. Pflegerentenversicherung
30.01.2013 / ID: 99172
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Experten empfehlen flexible Pflegetagegeldversicherung
Wenn es um die Pflegezusatzversicherung geht, erfreut sich kein weiteres Produkt so großer Beliebtheit wie die Pflegetagegeldversicherung. Diese Pflegezusatzversicherung ist für all diejenigen interessant, die die Lücke zwischen den tatsächlich anfallenden Kosten und der gesetzlichen Absicherung schließen möchten. Aktuell steht der maximalen staatlichen Leistung von 1.550 Euro im Monat ein Finanzbedarf für ein Pflegeheimplatz in Höhe von über 3.000 Euro gegenüber. Das staatliche Pflegegeld reicht in den verschiedenen Pflegestufen für eine Vollzeitpflege, egal ob ambulant oder stationär, nicht aus. Eine Pflegetagegeldversicherung deckt die Differenz auf sinnvolle Art und Weise ab und wird auch vom Bund der Versicherten empfohlen. Denn bei dieser Pflegezusatzversicherung wird in Abhängigkeit der Pflegestufe ein vorher vereinbartes Tagegeld bezahlt. Die Auszahlung wird für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit erbracht. Über dieses Geld kann der Pflegebedürftige frei verfügen. Die Zahlung erfolgt unabhängig davon, wie teuer die gewählte Pflegeleistung ist. Dem Pflegebedürftigen steht es frei, sich für einen stationären Pflegeplatz, oder aber für eine häusliche Pflege durch Angehörige oder Haushaltshilfen zu entscheiden. Um sich günstig versichern zu können, sollte der Abschluss dieser Pflegezusatzversicherung frühzeitig erfolgen. Ferner kann die Gesundheitsprüfung leichter bestanden werden. Nicht alle Anbieter decken mit ihren Tarifen wichtige Punkte ab. Einige sehen etwa keine Leistungen für Demenzerkrankungen vor. Andere wiederum erbringen erste Zahlungen sehr zeitnah, da sie auf die Vereinbarung einer Wartezeit verzichten. Einen ausführlichen Tarifvergleich gibt es auf Beste-Pflegezusatzversicherung.com (http://www.beste-pflegezusatzversicherung.com) .
Pflegerentenversicherung als Kombination aus Versicherung und Sparvertrag
Alternativ zur Pflegetagegeldversicherung bieten zahlreiche Anbieter auch eine Pflegerentenversicherung an. Diese Variante der Pflegezusatzversicherung zahlt bei Pflegebedürftigkeit lebenslang monatlich eine vereinbarte Summe. Die volle Pflegerente wird grundsätzlich erst ab Pflegestufe III ausbezahlt. In den ersten beiden Stufen wird die Rente demnach nur anteilig zugesprochen. Die Zahlungspflicht der Versicherung wird in der Regel dann ausgelöst, wenn der Medizinische Dienst eine Pflegebedürftigkeit attestiert. Diese Pflegezusatzversicherung sieht neben der Rente bei Pflegebedürftigkeit zwei weitere Leistungsmöglichkeiten vor: die Altersrente ab dem 80. oder 85. Lebensjahr sowie eine Todesfallleistung. Großer Vorteil der Pflegerentenversicherung ist, dass die Pflegebedürftigkeit nicht ausschließlich nach körperlichen Gebrechen bemessen wird, sondern auch im Falle von Demenz. Allerdings muss hierbei mindestens eine mittelschwere Erkrankung bescheinigt werden. Ferner wird im Pflegefall auf eine weitere Beitragszahlung verzichtet. Weil bei der Pflegerentenversicherung Sparanteile zur Bildung eines Guthabens bezahlt werden müssen, ist diese Form der Pflegezusatzversicherung zumeist deutlich teurer wie die Pflegetagegeldversicherung. Gerade aufgrund der hohen Beiträge büßt die Pflegerentenversicherung beachtlich an Attraktivität ein. Allerdings profitiert der Kunde aufgrund des gleichbleibenden Beitrags von einer hohen Planungssicherheit. Nachteilig ist, dass der Abschluss einer Pflegerentenversicherung stets mit der Beantwortung zahlreicher Gesundheitsfragen einhergeht. Weitere wichtige Informationen zu den Varianten der Pflegezusatzversicherung gibt es auf Beste-Pflegezusatzversicherung.com (http://www.beste-pflegezusatzversicherung.com) . Das Verbraucherportal wurde von versierten Versicherungsexperten sowie erfahrenen Pflegekräften entwickelt.
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