Deutsches Tierschutzbüro hilft Kettenhund
11.09.2013 / ID: 135737
Vereine & Verbände
Vor 12 Jahren wurde die Tierschutz-Hundeverordnung erlassen, diese verbietet das Halten von Hunden an der Kette und schreibt zudem genau vor, wie Hunde im Freien zu halten sind. Häufig bekommen Tierschutzvereine wie das Deutsche Tierschutzbüro Hinweise auf Hundehaltungen, die die rechtlichen Vorgaben nicht vollständig erfüllen, zum Beispiel weil eine Laufleine nicht lang genug ist, ein Zwinger nicht groß genug oder eine Hundehütte nicht ausreichend isoliert. Für die Hunde bedeutet dies zumeist eine massive Reduktion ihrer Lebensqualität.
Doch was die Tierschützer einem anonymen Hinweis nachgehend in Brandenburg entdeckten, machte sie fassungslos.
Stefan Klippstein, Sprecher des Deutschen Tierschutzbüros und gelernter Tierpfleger, berichtet: "Auf einem großen Grundstück entdeckten wir einen niedrigen baufälligen Holzverschlag, an dem ein Schild mit der Aufschrift "Hier wohnt Aaron" hing. Darin war ein Schäferhund an einer etwa 1 Meter langen Eisenkette angekettet. Zudem war die Kette an einem Stachelhalsband befestigt. Er hatte keine Möglichkeit, sich artgemäß zu bewegen."
Als die Tierschützer den Halter wegen der tierschutzwidrigen Haltung zur Rede stellten, zeigte dieser keine Einsicht und entgegnete nur: "Kiek dir den Hund an, der glänzt wie ne Judensau."
Noch vor Ort informierten die Mitarbeiter des Deutschen Tierschutzbüros e.V. das zuständige Veterinäramt. Diese kontrollierte die Haltung sofort und erließ mehrere Ordnungsverfügungen. Ändert der Besitzer die Haltung seines Hundes nicht, so droht die Beschlagnahme.
"Der Halter hat Aaron nach eigenen Angaben seit über sieben Jahren. Wir hoffen, dass er die Haltung auf Druck der Behörden nun grundlegend ändert", so Klippstein, "sollte er dies nicht tun, werden wir uns dafür einsetzen, dass Aaron beschlagnahmt wird. Leider ist nach dem deutschen Tierschutzrecht eine sofortige Beschlagnahme in solchen Fällen nicht möglich."
http://www.tierschutzbuero.de
Deutsches Tierschutzbüro e.V.
An Groß Sankt Martin 6/206 50667 Köln
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