Deutsches Tierschutzbüro: Gerichtsurteil: Tötung ungewollter Katzenbabys ist eine Straftat
09.07.2014
Vereine & Verbände
Es verurteilte einen Mann, der ein ungewolltes Katzenbaby getötet hatte, zu einer Geldstrafe in Höhe von 1750 Euro. Das Deutsche Tierschutzbüro bittet alle Zeugen solcher Tiertötungen nicht zu schweigen, sondern Anzeige zu erstatten.
Es sind Bilder, die jeden Tierfreund betroffen machen, ein Katzenbaby mit blutigem Schädel in eine alte Zeitung eingewickelt, ein anderes klatschnass und tot in einem Müllbeutel verpackt. Aufgenommen wurde sie auf einem Bauernhof in Sachsen-Anhalt, von mutigen Tierfreunden, die der widerrechtlichen Tötung junger Katzen in ihrer Nachbarschaft nicht tatenlos zugucken wollten.
Die Bilder sandten sie dem Deutschen Tierschutzbüro, das daraufhin Strafanzeige gegen den Täter erstattete. Nun hat das Amtsgericht Eisleben den Mann wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 1750 Euro verurteilt, zu zahlen in 70 Tagessätzen.
Stefan Klippstein, Sprecher des Deutschen Tierschutzbüro e.V., ist den engagierten Tierfreunden, die durch ihr Eingreifen die Verurteilung möglich machten dankbar: "Viele Menschen schauen bei Tierquälerei in ihrer Nachbarschaft weg, wollen lieber Konflikte vermeiden, als dem leidenden Tier zu helfen. In diesem Fall hatten die Tatzeugen die Geistesgegenwart und den Mut, Beweisfotos zu machen und als Zeugen bei der Polizei auszusagen. Ohne ihr Engagement wäre es nicht zu einer Verurteilung gekommen."
Er hofft, dass dieser klare Urteilsspruch auch andere Menschen bewegen wird, Tierquälerei und illegale Tiertötungen anzuzeigen. "Mitgefühl alleine macht noch keinen Tierfreund aus, es braucht Zivilcourage, um etwas zu verändern", so Klippstein.
Um zukünftiges Katzenelend zu verhindern, setzt sich das Deutsche Tierschutzbüro für die Einführung einer Kastrationspflicht von Freigängerkatzen ein. Bereits 249 Städte und Gemeinden haben eine solche in ihre Kommunalverordnung aufgenommen. "Wir hoffen, dass noch mehr Kommunen diesem Beispiel folgen", so Klippstein abschließend.
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