Wer erbt eigentlich mein Facebook-Konto
10.02.2014 / ID: 156480
Werbung, Marketing & Marktforschung
Damit sind Konten von sozialen Netzwerken und kostenpflichtige Online Mitgliedschaften gemeint. Hieraus erwächst den Erben eine keineswegs geringere Verpflichtung; sie müssen sich um bestehende Konten kümmern und eventuelle Mitgliedschaften kündigen, denn digitale Mitgliedschaften enden nicht automatisch mit dem Tode der betreffenden Person. Es liegt ein rechtskräftiger Vertrag vor, und der Vertragspartner muss zur Aufhebung des Vertrages über das Ableben unterrichtet werden. Andernfalls sind es die Erben, die Zahlungsverpflichtungen aus Verträgen nachzukommen haben. Nicht nur vom finanziellen Standpunkt ist das digitale Erbe zu beurteilen; generell können auch persönliche Daten des Verstorbenen auf Email Konten und sozialen Netzwerken für seine Verwandten bzw. Erben von Bedeutung sein.
Welche Probleme ergeben sich für die Hinterbliebenen?
Mit der Verpflichtung, sich um die digitale Hinterlassenschaft des Verstorbenen zu kümmern, kann eine Reihe von Schwierigkeiten auf die Hinterbliebenen zukommen. In vielen Fällen ist es in der Tat unmöglich, das digitale Erbe überhaupt erst anzutreten, um es entsprechend verwalten zu können. Dies liegt daran, dass die Zugangsdaten den Hinterbliebenen in der Regel nicht bekannt sind. Was die Sache noch komplizierter macht, ist die Tatsache, dass die Rechtslage in solchen Situationen nicht eindeutig geklärt ist; was mit den Daten passiert, hängt nicht zuletzt auch vom Anbieter ab. Manche Email Anbieter gestatten den Zugriff auf das elektronische Postfach – unter strengen Voraussetzungen – andere löschen das Nutzerkonto mit all seinen Inhalten, sobald sie den Nachweis des Todes in Form der Sterbeurkunde erhalten haben. Darüber hinaus wissen Hinterbliebene über viele der Internet Mitgliedschaften nicht einmal Bescheid, geschweige dass sie die Kenn und Passwörter kennen. Das liegt daran, dass sich viele Internetnutzer zeit ihres Lebens keine Gedanken über ihr digitales Erbe machen. Weniger problematisch ist dies bei kostenlosen Internet Mitgliedschaften wie im sozialen Netzwerk Facebook. Handelt es sich jedoch um digitale Abos und Verträge für digitale Dienstleistungen, dann kann es richtig teuer werden.
Ratschläge für Internetnutzer
Grundsätzlich sollten alle für die Erben relevanten digitalen Aktivitäten im Testament vermerkt werden, zusammen mit allen erforderlichen Zugangsdaten. Im Testament sollte genau festgeschrieben werden, wer Zugriff auf die persönlichen Daten erhält und was damit geschehen soll. Für den Krankheitsfall sollten ebenfalls Maßnahmen ergriffen werden. Man kann eine Person bevollmächtigen, sich im die Online Accounts zu kümmern, wenn man selbst dazu aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist. Wichtige Zugangsdaten sollten für die spätere Nutzung durch eine im Testament bestimmte Person bei einem Notar hinterlegt werden. Äußerst sensible Daten, zu denen niemand Zugang haben soll, sollten regelmäßig gelöscht werden. Wer dies befolgt, erspart seinen Hinterbliebenen viel Kosten und Arbeit.
Ratschläge für Erben
Die digitalen Hinterlassenschaften müssen genauso gründlich wie alle hinterlassenen Schriftstücke und Dokumente geprüft werden. Dabei sollte besonders auf Hinweise auf Zugangsdaten zu Online Konten geachtet werden. Sämtliche Mitgliedschaften sollten so schnell wie möglich, d. h. unter Beachtung eventueller Fristen gekündigt werden.
Mittlerweile gibt es spezielle Dienstleister, die auf die digitale Nachlassverwaltung spezialisiert sind. Voraussetzung zur Inanspruchnahme dieses Services ab 139 € ist, dass der Computer des/der Verstorbenen bei dem Dienstleister eingesandt wird.
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