Pressemitteilung von Norbert Schock

Alt werden ist nichts für Feiglinge - modernisieren auch nicht


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Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?

Sobald bauliche Veränderungen an einem Gebäude vorgenommen werden sollen, die die Außengestalt des Gebäudes betreffen sind gegebenenfalls Genehmigungen von Nöten und damit oftmals auch die Hinzuziehung eines erfahrenen Architekten. Denn eine Baugenehmigung dürfen in der Regel nur Architekten und vorlageberechtigte Ingenieure ausstellen bzw. bei den Ämtern einreichen. Aus Erfahrung rät Herr Schock, dass es durchaus auch sinnvoll ist, bei umfangreicher Modernisierung einen erfahrenen Architekten oder Ingenieur einzuschalten, weil durch eine solche Modernisierung eine komplexe Baustelle entsteht und eine gute Koordination und vor allem auch eine Bauüberwachung notwendig wird. Ohne fachliche Unterstützung, sowohl bei der Planung als auch bei der Ausschreibung, Bauüberwachung und Abrechnung, können unter Umständen größere Probleme auf jeden Bauherrn zukommen. Ferner kann der Bauherr durch die Einschaltung eines Architekten oder Ingenieurs über dessen Vertrag regeln, dass der Bauherr eine energetische Modernisierung nach festgelegten Qualitätskriterien wünscht und damit der Architekt verpflichtet ist, diese Zielvorgabe auch zu erreichen. Da kann beispielsweise eine energetische Modernisierung, deren Minimalziel die Einhaltung der EnEV ist oder aber ein höherer, von der KfW vorgegebener Standard ist. Die Haltung für die Zielerreichung liegt dann nicht bei dem Bauherrn, sondern beim eingeschalteten Fachmann.

Vorgehensweise zum Modernisierungsziel

Die zunächst wichtigste Maßnahme zur Vorbereitung der Bauphase nach umfassender Planung ist die Einreichung eines Baugesuchs, soweit dieses für die Modernisierung notwendig ist. Notwendig ist es dann, wenn wesentliche Veränderungen an Hausfassaden und Außenbauteilen vorgenommen werden. Will der Bauherr z. B. neue Balkone vor das Haus stellen oder neue und größere Fenster in die Fassade anordnen, muss das von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Ein Baugesuch kann auch dann erforderlich sein, wenn die Statistik des Hauses aufgrund von Umbaumaßnahmen wesentlich geändert wird oder Nutzungsänderungen (z. B. Speicherboden wird Wohnraum) erfolgen. Abstimmungsbedarf gibt es auch, wenn der Bauherr auf eine bestehende Fassade, die sich direkt an die Grundstücksgrenze, z. B. am Gehwegbereich, befindet, eine Wärmedämmung oder gar eine Vorsatzschale aus Holz oder Ähnlichem aufbringen möchte und dadurch die Grundstücksgrenze überschritten wird. Insoweit der Bauherr für die Modernisierung einen Architekten eingeschaltet hat oder einschalten haben müssen, wird dieser für den Bauherrn die Möglichkeiten prüfen.

Einschaltung des Architekten

Wurde kein Architekt eingeschaltet, sollte der Bauherr selbst vor Ausschreibung und Aufnahme der Arbeiten klären, inwieweit ein Baugesuch notwendig ist, indem der Bauherr zu dem zuständigen Sachbearbeiter beim Baurechtsamt das Vorhaben schildert. Stellt sich dann heraus, dass ein Baugesuch notwendig ist, kann der Bauherr eben nicht selbst das Baugesuch beim Bauaufsichtsamt einreichen, sondern muss einen Architekten beauftragen. Soweit der Bauherr dann die Fördermittel für die energetische Modernisierung beantragen möchte, muss dies immer vor der Einreichung des Baugesuchs beantragt und genehmigt worden sein. Dies ist besonders wichtig, ansonsten gibt es keine Fördermittel.

V.i.S.d.P.:

Norbert Schock
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