Pressemitteilung von Johannes-Maria Lex

Breiter Konsens für Vereinheitlichung der Zuständigkeit


Freizeit, Buntes & Vermischtes

(NL/1386990660) Auf der Tagesordnung der Sitzung des Familienausschusses vom Donnerstag, den 15. März 2012, steht unter Punkt 8 die Behandlung des Entschließungsantrages für ein Bundeseinheitliches Grundsatzgesetz für Kinderbetreuung.

Bei den Beratungen des besonderen Ausschusses zur Vorberatung des Volksbegehrens Bildungsinitiative vom 01. März.2012 (Vorschulische Einrichtungen und Frühpädagogik) bestand breiter Konsens sowohl der Damen und Herren Abgeordneten als auch der hinzugezogenen ExpertInnen hinsichtlich der Notwendigkeit, die Kompetenzzersplitterung, welche in Österreich im Elementarbildungswesen besteht, zu beenden. Der Bund werde daher eine klare Zuständigkeit in den Bereichen Ausbildung, Qualitätssicherung sowie Dienst- und Besoldungsrecht brauchen.

Zu diesem Themenbereich besteht breiter gesellschaftlicher Konsens: seitens der überwiegenden Anzahl der TrägerInnen-Einrichtungen jeglicher Herkunft, Ideologie, Partei, Konfession, pädagogischer Lehrmeinung und Schule, auch von Seiten der Berufsvertretungen ebenso wie auch zum Beispiel von Caritas, Diakonie, Arbeiter- und Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung und ÖGB

Alle Kinder haben im Sinne der UN-Konvention über die Rechte des Kindes einen Anspruch auf einen bedürfnisgerechten Platz in einer elementaren bzw. außerschulischen Bildungseinrichtung. Kinder mit besonderen Bedürfnissen haben ein Recht auf spezifische Angebote. Eltern bzw. Elternteile haben einen Anspruch auf bedarfsgerechte und für alle Familien leistbare elementare bzw. außerschulische Bildungseinrichtungen.

Die Gesellschaft teilt mit den Eltern die Verantwortung für die Kinder und hat demnach solidarisch den erforderlichen Beitrag für familienergänzende, qualifizierte Bildungsangebote zu leisten.

Derzeit ist die österreichische Versorgungssituation mit Betreuungseinrichtungen für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr regional aber höchst unterschiedlich ? und wird damit einer Chancengleichheit im gesamten Bundesgebiet nicht gerecht: nur ein bundesweites Gesetz für Kinderbetreuungseinrichtungen kann einheitliche hohe Standards in der Kinderbetreuung gewährleisten.

Dieses Gesetz muss unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten Richtlinien für Öffnungszeiten sowie Standards für Gruppengrößen und Personalschlüssel enthalten und die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die ElementarpädagogInnen und das weitere Personal regeln.

Es kann nicht sein, dass Eltern in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Betreuungsschlüssel, höchst differierende Öffnungszeiten und in wesentlichen Punkten moderner Elementarpädagogik gravierende Auffassungsunterschiede zu Bildung und Betreuung in Kauf nehmen müssen.

Die unterschiedliche Gesetzgebung der Bundesländer im Elementarbildungsbereich erschwert die Umsetzung innovativer Betreuungsprojekte und die Verbesserung pädagogischer und struktureller Qualität.

Die in der Plattform EduCare vertretenen Institutionen und Personen appellieren an die Damen und Herrn Nationalratsabgeordneten im Familienausschuss , die Grundlagen für ein Bundesrahmengesetz zur Qualitätssicherung in elementaren und außerschulischen Bildungseinrichtungen den neuesten Erkenntnissen und Gegebenheiten entsprechend einzufordern und die Bundesregierung, insbesondere den Bundeskanzler und den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend aufzufordern, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Änderung der Kompetenzgrundlagen für den vorschulischen Bildungs- und Betreuungsbereich im Bundes-Verfassungsgesetz bzw. dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für ein bundesweites Kindergarten und Hortegesetz vorzulegen
Österreich Familienausschuss Parlament Elementarpädagogik Kindergarten Bundeskompetenz Föderalismus Bildungsvolksbegehren PlattformEduCare Caritas Diakonie St.-Nikolaus-Kindertagesheimstiftung ÖDKH HeideLex-Nalus

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