Pressemitteilung von Herr Andreas Schmidt

Geld sparen mit einem staatlich anerkannten Gebäudeenergieberater


Garten, Bauen & Wohnen

Geld sparen mit einem staatlich anerkannten GebäudeenergieberaterWahlen, 14.12.2017 - Gebäudeenergieberater


Durch eine Energieberatung eines staatlich anerkannten Gebäudeenergieberaters können Verbraucher viel Geld sparen und schonend auf die Umwelt einwirken. Ein Beratungstermin ist lohnenswert, um selbst von dem Wissen und der Erfahrung des Experten zu profitieren.


Früher reichte es, ein Haus zu bauen, heute nennt sich das Immobilienmanagement und setzt sehr spezialisierte Kenntnisse voraus. Darüber hinaus gibt es ständig Änderungen beim Thema Energie sparen, zum einen durch moderne Technik und zum anderen durch veränderte Gesetzgebung. Es macht sehr viel Sinn, hier die Hilfe eines kompetenten Energieberaters in Anspruch zu nehmen.


Allerdings sollte der interessierte Verbraucher darauf achten, dass es sich um einen staatlich anerkannten Sachverständigen zu diesem Thema handelt. Die Angst vor überhöhten Honoraren ist völlig unnötig, die Angst vor schlechter Beratung durch einen nicht gut ausgebildeten Experten dafür umso realistischer. Daher tut sich jeder selbst einen Gefallen, wenn man bei der Wahl nur staatlich anerkannte Berater nutzt, am besten jemand, der auch noch Mitglied im Bundesverband für Energieberater ist, wie z.B. Andreas Schmidt aus Wahlen.


Was ist eine Energieberatung?


Bei einer Energieberatung handelt es sich um eine Dienstleistung, welche sich mit der beratenden Funktion von Analysen und Informationen zu den Energiethemen Bereitstellung, Einsatz, Einsparung, Erzeugung, Rückgewinnung, Speicherung, Transport, Umwandlung und Verbrauch von Energie unter ökonomischen und ökologischen Aspekten auseinandersetzt.


Steigende Preise? Nein danke!


Die Energiepreise steigen! Diese Entwicklung ist an den vergangen Jahren ganz deutlich abzulesen. Dieser Umstand spürt jeder Verbraucher und das Tag ein und Tag aus. Zugleich steigt das Bewusstsein, dass vollkommen anders mit fossilen Energieressourcen umgegangen werden muss, und dass nicht nur aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes. Die Ressourcen werden eines Tages erschöpft sein, das ist sicher.


Dank einer Energieberatung durch einen Gebäudeenergieberater sollen die wirtschaftlich sinnvollen Energieeffizienzpotenziale aufgezeigt werden, die beim Einsparen der Energie, in den Bereichen Gebäuden und Anlagen sowie beim Nutzverhalten, unerlässlich sind. Hierbei ist es wichtig zu wissen, wie viel Energie eigentlich für welchen Zweck eingesetzt wird. Und genau an diesem Punkt setzt die Energieberatung an und zeigt Lösungsansätze auf.


Die Leistungen eines Energieberaters


Zu den Leistungen eines Energieberaters gehört die Initialberatung, die Beratung vor Ort, das Erstellen von Energieausweisen für Gebäude, die EnEV Berechnung, die Förderberatung sowie das Erstellen von Energiekonzepten.


Initialberatung:

Bei der Initialberatung handelt es sich um die energetische Grobanalyse eines Gebäudes sowie die Beratung für Kaufinteressenten von Immobilien.


Vor Ort Beratung:

Durch das Bundesamt für Wirtschaft und Energie wurde die Förderung für Beratungen "Vor Ort" stärker an die Praxisbedürfnisse angepasst. Die attraktiven Zuschüsse betragen hierbei 60 % der förderfähigen Beratungskosten, aber maximal 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 1.100 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Des Weiteren gibt es einen Zuschuss von 100 % (max. 500 Euro) der förderfähigen Beratungskosten für weitere Ausführungen des Energieberatungsberichts in Beiratssitzungen oder Wohnungseigentümerversammlungen. Ein Kunde einer Beratung vor Ort hat nach der neuen Richtlinie vom 29. Oktober 2014, die Möglichkeit mit Blick auf die den Inhalt des Energieberatungsberichts zu wählen. Hiebei kann zwischen einer umfassenden energetischen Sanierung in mehreren Schritten, welche aufeinander abgestimmt sind (Sanierungsfahrplan) oder der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzeptes für ein Wohngebäude zum KfW-Effizienshaus gewählt werden.


Energieausweise für Gebäude:

Hierbei werden Energieausweise auf der Basis von Bedarf und Verbrauch für Wohngebäude ausgestellt.


EnEV-Berechnungen:

Bei der EnEV-Berechnung handelt es sich um die Erstellung von öffentlich rechtlichen Nachweisen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV)


Förderberatung:

Eine Förderberatung befasst sich mit den Fördermöglichkeiten und der Ausstellung erforderlicher Nachweise.


Energiekonzepte:

Energiekonzepte werden unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten erstellt.


Wer einen staatlich anerkannten Sachverständigen zum Thema Gebäudeenergie als Berater gewählt hat, darf sich darüber freuen, dass sein Gebäude nach Umsetzung der Beratungsempfehlungen dem neuesten Stand im Bereich Energetik entspricht, dadurch wird nicht nur die Umwelt, sondern auch der Geldbeutel geschont.

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Gebäudeenergieberater
Herr Andreas Schmidt
Volker Str. 7
64689 Wahlen
Deutschland

fon ..: 06207 - 4259891
web ..: https://www.sbbf.de
email : office@sbbf.de

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