Pressemitteilung von Herr Thomas Dabkowski

Bauabfall


Garten, Bauen & Wohnen

Baubabfall


Ein Bauherr, der ein Neubauvorhaben, eine Renovierung, bzw. Sanierung, einen Umbau oder den Abbruch eines Altbaus plant, wird seine Baumaßnahme von A bis Z planen. Dabei muss er sein Augenmerk auch auf die Entsorgung des Bauabfalls richten. Im Falle eines Neubaus beschränkt sich diese in der Regel auf die Beseitigung oder Wiederverwendung des Erdaushubs. Bei Modernisierungsarbeiten an bestehenden Objekten oder aber Abrissarbeiten spielt die ordnungsgemäße Beseitigung aller Abfälle, die zwangsläufig bei diesen Tätigkeiten anfallen, eine gewichtige Rolle. Die Bauabfallentsorgung ist eine notwendige und verantwortungsvolle Aufgabe.



Vorbereitende Maßnahmen


Entsorgungskonzept

Mit der Erstellung eines Entsorgungskonzeptes erhält der Bauherr eine übersichtliche Planung. Bei einer Begehung werden alle Bauabfallarten schriftlich erfasst, die zu entsorgenden Mengen werden geschätzt und notiert. So kann im Vorfeld bestimmt werden, wie mit den anfallenden Materialien umzugehen ist, und es kann kalkuliert werden, welche Kosten die Entsorgung verursachen wird.

Bei Unklarheiten stehen dem Bauherrn offizielle Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung, er kann sich an die kommunale Abfallberatungsstelle seiner Stadt oder Gemeinde wenden. Diese wird bei Fragen zur Entsorgung behilflich sein und ihm auf Anfrage Adressen von Entsorgungsfachbetrieben in der Nähe nennen können.


Voruntersuchungen

Bei einer oben beschriebenen Baumaßnahme fallen die unterschiedlichsten Bauabfälle wie z. B. Holz aus dem Dachstuhl, aus Treppen, Fenstern und Türen, Dachziegel oder Dachpappe sowie Mauerwerk aus Beton oder Ziegel an.

Wenn der Verdacht besteht, dass bestimmte Materialien des Bauabfalls mit Schadstoffen belastet sein könnten, muss eine Beprobung durchgeführt werden. Falls also Zweifel an der Zusammensetzung oder Herkunft des Baumaterials bestehen, sollte zur Abklärung ein Sachverständiger hinzu gezogen werden, der das Material auf eine mögliche Kontamination hin untersucht.

Der Fachmann nimmt gegebenenfalls eine Einstufung der belasteten Abfälle vor, welche auf der Grundlage der „Verordnung zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses“ erfolgt. Die Klassifizierung geschieht an Hand von einem sechsstelligen Abfallschlüssel, wodurch der Abfall einer bestimmten Kategorie zugeordnet wird. Abfallarten, die mit einem Sternchen ( * ) versehen sind, gelten als gefährliche und damit besonders überwachungsbedürftige Abfälle.

Eine ordnungsgemäße und korrekte Einstufung des Bauabfalls ist Voraussetzung für die fachgerechte Entsorgung, bzw. Wiederverwertung.


Entsorgung


Bereitstellung zum Abtransport

Grundsätzlich sollen die Bauabfälle möglichst zügig entsorgt werden.

Kostensparend wirkt sich ein anfängliches Sortieren des Materials aus. Man unterscheidet hier Bauabfälle zur Beseitigung, das sind Abfälle, die nicht verwertet werden können und daher z. B. auf einer Deponie abgelagert werden müssen. Weiter gibt es Bauabfälle zur Verwertung, viele Materialien sind wiederverwertbar, also recycle-fähig, das heißt, aus ihnen können Rohstoffe zurück gewonnen werden (z. B. Armierungsstahl), oder sie sind aufgrund ihrer Eigenschaften für bestimmte Zwecke einsetzbar (z. B. zerkleinerter Bauschutt als Tragschicht für Oberflächenbefestigungen) oder ihr Energieinhalt kann genutzt werden kann (z. B. Altholzverbrennung in Biomasse Kraftwerken). Allerdings ist die Wiederverwertung nur dann möglich, wenn die Materialien sortenrein getrennt werden und schadstofffrei sind.

Das Sammeln und die Bereitstellung der Abfälle erfolgt somit nach Abfallarten getrennt in eigens dafür vorgesehen Behältern. Die Art und Menge der Behälter richtet sich nach den im Entsorgungskonzept festgehaltenen Arten und Mengen des Bauabfalls. Am festgelegten Containerstandort wird das Material durch Deckelung und gegebenenfalls einen Bauzaun vor Verschmutzung und Fremdnutzung geschützt. Geschlossene Behälter sind auch deswegen effektiv, da eindringendes Regenwasser zusätzliches Gewicht und damit verbundene Kosten bedeuten würde.

Sofern der Bauherr die Bauleitung einer Baufirma oder einem Architekten übertragen haben sollte, sorgen diese für die fachgerechte Entsorgung der Bauabfälle. Auch Handwerker sollten vertraglich verpflichtet werden, ihre Abfälle zu sortieren und selbst zu entsorgen.

Vorsicht ist geboten: Auch wenn andere für die Entsorgung der Abfälle zuständig sind, so ist prinzipiell immer noch der Bauherr als Auftraggeber für die ordnungsgemäße Entsorgung (mit) verantwortlich. Er ist verpflichtet, sich davon zu überzeugen, dass der Beauftragte tatsächlich in der Lage und rechtlich befugt ist, die Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Andernfalls verletzt er seine Sorgfaltspflicht und handelt somit fahrlässig und kann daher zur Rechenschaft gezogen werden.

Spezielle Entsorgungsfachbetriebe sind prädestiniert dafür, die anfallenden Abfälle umweltverantwortlich und unter Einhaltung der rechtlichen Vorschriften zu entsorgen. Der Bauherr kann sich im Vorfeld über die Professionalität der ausgesuchten Firma informieren, viele Anbieter sind durch die Entsorger Gemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. zertifizierte Unternehmen.


Transport

Je nach Menge des anfallenden Bauabfalls kann der Bauherr diesen entweder selbst entsorgen oder aber ein professionelles Unternehmen mit dieser Aufgabe betrauen.

Der Transport von eigenen Bauabfällen, das heißt der Transporteur ist Eigentümer der Abfälle, ist grundsätzlich genehmigungsfrei.

Auch Entsorgungsfachbetriebe, die für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten wie das Einsammeln und Befördern der Abfälle zertifiziert sind, benötigen für den Transport dieser Abfälle keine Transportgenehmigung.

Sortierte Bauabfälle können an den Wertstoffhöfen der Städte und Gemeinden abgeliefert werden. Hier fallen regional unterschiedliche Gebühren an.

Ausnahme Problemabfälle: Es handelt sich hierbei um Abfälle, die eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Dies müssen gesondert sortiert werden und dürfen nicht mit anderen Bauabfällen vermischt werden. In haushaltsüblichen Mengen können sie als umweltgefährdende Stoffe am Schadstoffmobil abgegeben werden.


Klassifizierung von Bauabfällen


Zum Baustellenabfall, bzw. Baumischabfall gehört alles, was auf einer Baustelle an Abfall anfällt. Dieser Bauabfall kann beispielsweise aus Fliesen, Wandputz , Betonresten, Regipsplatten, Fenstern, Türen, Kabeln, Rohren, Altholz, Kunststoffen, leeren Zementsäcken, ausgetrockneten Farbeimern etc. bestehen.

Alle Bauabfälle sind ordnungsgemäß nach den rechtlichen Vorschriften und schadlos ohne Beeinträchtigung des Allgemeinwohls und insbesondere ohne Schadstoffanreicherungen im Wertstoffkreislauf zu verwerten oder, wenn eine Verwertung nicht möglich ist, allgemeinwohlverträglich zu beseitigen (siehe § 10 Abs. 1 KrW-/AbfG).

Bauabfälle werden nach ihren Zuordnungsmerkmalen in folgende Kategorien sortiert:


Erdaushub, Bauschutt, Bau- und Abbruchholz, Baustellenmischabfälle, Mineralwolle / Glaswolle, Glas, Metall und Schrott, Problemabfälle, asbesthaltige Baumaterialien, Teer / Bitumen, Abfälle aus Elektroinstallationen und Elektroaltgeräte


Erdaushub

Sofern beim ausgehobenen Bodenmaterial keine Hinweise auf Schadstoffbelastungen vorliegen, kann der Bodenaushub gut wieder als Füllboden auf dem eigenen Grundstück verwendet werden oder Landschaftsgärtnereien zur Abholung angeboten werden.


Das darf hinein:

Mutterboden, Füllboden, Sand, Lehm, Steine, Ton, Grasboden ohne Grasnarbe


Das darf nicht hinein:

Asphalt, Mauerwerk , Betonabbruch, Ziegelsteine, Mörtel- und Putzreste, verunreinigter Boden


Bauschutt

Hierunter fallen alle Arten sortenreiner mineralischer Baustoffe, das heißt diese müssen frei von sämtlichen Fremdstoffen, wie Holz, Metall, Kunststoffen und Isolierungen aller Art oder sonstigen Verunreinigungen sein.


Das darf hinein:

Zementbeton in Platten und Bruchstücken, Estrich und Mörtel auf Zementbasis

Pflastersteine, Naturstein, Mauersteine, Kalksandsteine, Schotter

Dachziegel, Ziegelsteine, -bruchstücke, Ziegelsteine mit anhaftenden Fliesen

Fliesen, Keramik (Waschbecken und Toilettenschüsseln), Steinzeug-Rohre

Gemische aus oben genannten Materialien


Das darf nicht hinein:

Ytong, Fermacell, Eternitplatten, Gips- und Gipskartonplatten, Heraklit


Bau- und Abbruchholz

Holzabfälle können unterschiedlich belastet sein. Neben Farben, Lacken und Beschichtungen sind bei der Entsorgung insbesondere Behandlungen mit Holzschutzmitteln zu beachten. Altholz wird in vier Kategorien AI bis AIV eingeteilt:

AI : naturbelassenes Holz

AII: verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel

AIII: Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel

AIV: mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz (z.B. Bahnschwellen, Leitungsmasten) sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Kategorien AI bis AIII zugeordnet werden kann


Das darf hinein (AI bis AIII):

Holzpaletten, Dachbalken, Bretter, Schalungshölzer, Dachlatten, Spanplatten, Holzpaneele, Furnierholz,

(lackierte) Türen, Zargen, Fensterrahmen aus Holz (ohne Glas), Laminat, Fußböden, Holzmöbel


Das darf nicht hinein (AIV):

Stark imprägnierte (braune und grüne) Hölzer, wie z. B. Jäger-, Sichtzäune oder Konstruktionshölzer für den Außenbereich, aber auch Bahnschwellen und Gartenpalisaden sowie alte Holzfenster

Diese müssen aufgrund ihrer hohen Schadstoffbelastung gesondert gesammelt und entsorgt werden.


Baustellenmischabfälle

Sofern der Bauabfall (teilweise) unsortiert entsorgt werden soll, kann dies über einen Container für Baustellenmischabfälle geschehen.


Das darf hinein:

Holz, Folien, Paletten, Kabelreste, Dämmstoffe, Kunststoffe, Teppichreste, Verpackungen, Papier und Pappe, Kartonagen, Zementsäcke, Isoliermaterial, Gipskartonplatten, Rohre aus Kunststoff


Das darf nicht hinein:

Batterien, Glaswolle, Mauerwerk, Klebereste, Lösungsmittel, teerhaltige Baustoffe, Farb- und Lackabfälle, Beton, Steine, Fliesen, asbesthaltige Baustoffe


Mineralwolle

Nicht brennbares Dämmmaterial aus Glaswolle und Steinwolle, wird als Mineralwolle bezeichnet. Umgangssprachlich wird sie auch Kamilit oder Kamilitwolle genannt. Mineralwolle muss staubdicht verpackt sein, meist wird sie in sogenannten Big Bags entsorgt, das sind reißfeste Säcke mit 1 m³ Inhalt. Diese sind entweder bei den Wertstoffhöfen oder Entsorgungsunternehmen erhältlich sind.


Das darf hinein:

Alte Glas- und Steinwolle, in Säcken luftdicht verpackt


Das darf nicht hinein:

Kabel, Folien, Metalle, Holzreste, Dachpappe, Kunststoffe, Gips- und Porenbeton


Glas

In geringen Mengen kann Glas auch zum Baustellenmischabfall / Bauschutt gegeben werden.


Das darf hinein:

Fensterglas, Glasbausteine, Glasziegel, Glasscheiben, Glasscherben


Das darf nicht hinein:

Panzerglas, Fensterscheiben mit Rahmen, Glas mit sonstigen Anhaftungen


Metall und Schrott

Hier empfiehlt es sich, einen Schrotthändler zu kontaktieren, dieser holt den Metallschrott in den meisten Fällen gratis ab. Falls große Mengen anfallen, lohnt sich evtl. ein Verkauf.


Das darf hinein:

Heizkörper (entleert), Aluminiumfenster und -türen, Metalltüren, Metallzäune, Dachrinnen und Fallrohre, Kabelreste, Öfen, Gasherde, Metallbänder, Baustahl, Armaturen, Gussteile, Kleineisenteile, Draht


Das darf nicht hinein:

Glas, Batterien, Gasflaschen, Elektrogeräte, Öltanks und Ölfässer mit Anhaftungen


Problemabfälle (schadstoffhaltige Abfälle)

Stoffe, von denen Umweltgefährdungen ausgehen können gehören in den Sondermüll.

Problemabfälle können, möglichst dicht verschlossen in Originalverpackungen, beim Schadstoffmobil oder Umweltmobil abgegeben werden. Diese mobile Einrichtung steht in regelmäßigen zeitlichen Abständen vor Ort zur Verfügung.


Das muss hinein:

Abbeizmittel, Batterien, Kondensatoren, nicht ausgehärtete Reste von Lacken und Farben, Holzschutzmittel, Laugen, Beizen und Säuren, nicht ausgehärtete Klebe- und Leimmittel, Lösemittel, Leuchtstoffröhren, Dichtungsmassen


Asbesthaltige Baumaterialien

Asbest und asbesthaltige Materialien wurden lange Zeit in vielen Produkten verwendet, da sich Asbest durch viele positive Eigenschaften auszeichnet wie Hitzebeständigkeit, Nichtbrennbarkeit, chemische Beständigkeit, elektrische Isolierfähigkeit, hohe Elastizität und Zugfestigkeit. Asbest kommt in schwachgebundener und in festgebundener Form vor.

Vorsicht Gesundheit: Asbesthaltige Abfälle müssen unbedingt gesondert entsorgt werden, dazu müssen sie staubdicht verpackt werden, am besten durch Fachpersonal, da die gesundheitsschädigende Wirkung sehr hoch ist. Der Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Materialien ist an die Vorschriften der TRGS 519 „Asbest- Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ gebunden. Auch die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung und weitere einschlägige Vorschriften müssen beachtet werden.


Das muss hinein:

Feste Faserbindung: Dacheindeckungen, Lüftungskanäle, Fassadenverkleidungen, Trennwände, Rohre, Fußbodenplatten, Kitte, Asbestzement (Eternit), Wellzementdachplatten, Asbestschieferplatten, Blumenkästen, Fensterbänke, Nachtspeicheröfen

Schwache Faserbindung: Spritzasbest, Leichtbauplatten, Pappen, Dichtungsschnüre, Stopfmassen, Mörtel, Putze


Teer / Bitumen

Kleinere Mengen können im Baumischabfall entsorgt werden. Größere Mengen gehören in spezielle Container der Entsorgungsfachfirmen.

Teerhaltige Dachbahnen: In der Vergangenheit wurden vielfach teerhaltige Dachbahnen zur Abdichtung von Dächern eingesetzt. Die teerhaltigen Dachbahnen wurden im Laufe der Zeit durch Produkte auf Bitumenbasis ersetzt. Wichtig für die Entsorgung ist die vorherige Klärung, ob es sich um teerhaltiges Material oder Bitumen handelt. Ebenfalls zu berücksichtigen ist, ob die Dachbahnen mit heißem Teer vollflächig verklebt wurden. Das kann dann auch bei darunter liegenden Bretterschalungen oder mineralischem Unterbau zu teerhaltigen Verunreinigungen geführt haben. Auch solcher Art belastete Materialien müssen gesondert entsorgt werden.


Abfälle aus Elektroinstallationen und Elektroaltgeräte

Unter Abfällen aus Elektroinstallationen werden fest installierte Elektrogeräte wie Transformatoren, Kondensatoren, Schaltkästen, Nachtspeicheröfen, Warmwasserbereiter einschließlich des Leitungsnetzes (Kabel, Stromverteiler, Steckdosen usw.) verstanden. Darüber hinaus können im Rahmen von Entrümpelungen oder bei Maschinendefekten auf der Baustelle auch Elektro- und Elektronikgeräte zur Entsorgung anfallen.


Das muss hinein:

Elektrische und elektronische Geräte, die nachweislich keine gefährlichen Bestandteile enthalten, fest installierte Elektrogeräte wie Transformatoren, Kondensatoren, Schaltkästen, Nachtspeicheröfen, Ölradiatoren, Warmwasserbereiter, weiterhin Kältegeräte, Leuchtstoffröhren und Energiespar Lampen, Leitungsnetze (Kabel, Stromverteiler, Steckdosen usw.)




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