Pressemitteilung von Matthias Müller

So entkommen Sie teuren Immobiliendarlehen


Immobilien

Was ist die Widerrufsbelehrung?

Seit dem 1. November 2002 sind die kreditgebenden Banken verpflichtet, Verbraucher bei Abschluss eines Kreditvertrags über das ihnen gesetzlich zustehende Widerrufsrecht zu belehren. Dadurch werden Verbraucher ermächtigt, einen abgeschlossenen Kreditvertrag binnen einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Nutzt der Kunde die 14-tägige Widerrufsfrist nicht, kann er zu einem späteren Zeitpunkt seinen Darlehensvertrag nur dann vorzeitig beenden, wenn er der Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlt. Mit der Vorfälligkeitsentschädigung erhält die Bank Schadensersatz für die entgangenen Zinsen.

Wie können Sie eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung für sich nutzen?

Erweist sich die Widerrufsbelehrung der Bank bei Vertragsabschluss jedoch als falsch, unzureichend oder sonst wie fehlerhaft, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Trifft dieser Fall ein, bedeutet das für Kreditnehmer, dass sie das Darlehen auch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen können. Der Vorteil liegt darin, auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung von dem derzeit niedrigen Zinsniveau profitieren zu können.

So kommen Sie aus Ihrem bestehenden Darlehen raus

Obwohl die Rechtslage für Sie spricht, werden die Finanzinstitute - besonders im Falle einer Umschuldung - den Kundenforderungen nicht ohne weiteres nachkommen. Betroffene werden professionelle Rechtsberatung benötigen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Das gilt für den Widerruf von bestehenden Kreditverträgen ebenso wie für die Rückforderung einer bereits bezahlten Vorfälligkeitsentschädigung.

Im Wesentlichen sind folgende Schritte notwendig: Überprüfen Sie zunächst Ihre Widerrufserklärung, indem Sie sie mit der damals geltenden Musterbelehrung vergleichen. Sollte die Widerrufsbelehrung Ihrer Bank fehlerhaft sein, ist es ratsam ein konkretes Angebot für eine Umschuldung des Darlehens einzuholen. Mit dem günstigeren Angebot in der Hinterhand können Sie Ihren Vertrag schließlich widerrufen.

Chancen stehen gut

Angesichts der verbraucherfreundlichen Rechtslage stehen die Chancen auf Erfolg gut. Dies wissen auch die Banken und zeigen sich daher oftmals bereits außergerichtlich bereit, eine für beide Parteien annehmbare Lösung zu finden. Sie sollten sich jedoch in dem gesamten Verfahren professionell unterstützen lassen. Denn auch der beste Joker bleibt ohne Wirkung, wenn er nicht gekonnt eingesetzt wird.

Hierfür steht Ihnen die Wirtschaftskanzlei Vogt & Partner zur Verfügung. Ob die Überprüfung Ihrer Widerrufsbelehrung, die Erstellung Ihrer Widerrufserklärung oder die Erklärung Ihres Widerrufs - unsere Berater stehen Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, den Widerrufsjoker gekonnt einzusetzen. Mehr Infos: Darlehen umschulden ohne Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung (http://www.wirtschaftskanzlei-vogt.de/fehlerhafte-widerrufsbelehrung-vorfaelligkeitsentschaedigung.php)
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