Pressemitteilung von Christoph Naucke

Beim PKV-Tarifwechsel auch auf Kostenerstattung für Psychotherapie achten


Medizin, Gesundheit & Wellness

Ulm, 4. Juni 2014 - In der gesetzlichen Krankenversicherung zählt die Psychotherapie zum vorgegebenen Leistungskatalog. Nicht so in der Privaten. Hier gibt es von Tarif zu Tarif nach wie vor große Unterschiede. Die Zeitschrift Finanztest hat in ihrem diesjährigen PKV-Vergleich nur Tarife berücksichtigt, die mindestens 50 Sitzungen ambulanter Psychotherapie pro Jahr erstatten - das gilt nach wie vor nicht für alle Neuvertragsangebote. Beitragsoptimierung24 weist da-rauf hin, dass hier auch bei einem Tarifwechsel Risiken für den Kunden lauern. Denn durch eine unauffällige Verschlechterung in diesem Bereich kann leicht der Beitrag kräftig gesenkt und damit das Erfolgshonorar entsprechend in die Höhe getrieben werden.

Psychische Erkrankungen sind inzwischen eine Volkskrankheit. Laut der Bundespsychotherapeuten-kammer ist mehr als ein Viertel der Erwachsenen jährlich betroffen. Mehr als ein Drittel aller Anträge entfällt auf Langzeittherapien von mehr als 25 Sitzungen. Die sogenannten "Billigtarife" der PKV leisten jedoch oft wenig oder gar nichts für die Psychotherapie. Eine Sitzung kostet nach Angaben des Branchenportals psychomeda.de zwischen 50 und 150 Euro.

Tarifwechsel: Risiko Leistungsverschlechterung bei Erfolgshonorar
Wenn privat Versicherte sich durch einen Tarifwechsel eine Erleichterung bei ihren PKV-Kosten ver-schaffen wollen, werden oft Tarifwechselberater beauftragt, die ein Erfolgshonorar berechnen. Ver-braucherschützer warnen jedoch davor, denn das Modell führt zu einem Interessenkonflikt. Je schlechter die Leistungsqualität im neuen Tarif, umso höher die Ersparnis beim Beitrag und damit auch das Erfolgshonorar. Die Leistungen, die der neue Tarif für Psychotherapie vorsieht, verbergen sich jedoch im Kleingedruckten. Der Laie kann eine Verschlechterung hier leicht übersehen.

Harald Leissl, Gründer von http://www.beitragsoptimierung24.de : "Wir haben uns für ein anderes Vergü-tungsmodell entschieden, um diesen Interessenkonflikt zu vermeiden. Die Dienstleistung ist auf ver-schiedene Unternehmen aufgeteilt. Die ProAuxilium UG berät den Kunden zu seinem PKV-Tarifwechsel. Sie erhält ihr Honorar aufwandsbezogen und unabhängig vom Beratungsergebnis. Deswegen hat sie keine Motivation dafür, dem Kunden einen neuen Tarif mit schlechteren Leistungen zu empfehlen - im Gegenteil, denn sie ist vertraglich dazu verpflichtet, einen neuen Tarif mit mindestens gleichem Leistungsniveau wie bisher vorzuschlagen. Die delegare ag bezahlt in jedem Fall für den Kunden die Honorare der ProAuxilium. Wenn der Kunde sich für einen Tarifwechsel entscheidet, zahlt er an die delegare ag für diese Honorarfinanzierung eine Erfolgsbeteiligung."

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