Pressemitteilung von Christoph Naucke

Private Krankenversicherung: Altersrückstellungen schützen nicht vor Beitragssteigerungen im Alter


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Ulm, 7. Februar 2014 - "Ich bin 65 Jahre alt und gehe in Rente - da müssen doch meine Beiträge in der privaten Krankenversicherung jetzt sinken!" Anfragen wie diese kommen nicht selten an bei http://www.beitragsoptimierung24.de , einem Beratungsanbieter für den Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung. Harald Leissl, Gründer von beitragsoptimierung24 dazu: "Dieses Missverständnis ist leider weit verbreitet." Es gibt einen großen Unterschied zwischen gesetzlich und privat versicherten Rentnern: Ein Rentner, der gesetzlich versichert ist, zahlt in der Regel einen Versichertenanteil von 8,2 Prozent auf seine Rente. Wer als Rentner privat versichert ist, muss demgegenüber den Beitrag zahlen, der für seine Altersgruppe in seinem Tarif errechnet wurde. Die Alterungsrückstellung, die von seinen Beiträgen angespart wurde, dient lediglich dazu, den altersbedingten Anstieg des Beitrags abzudämpfen. Sie sorgt jedoch nicht für eine Senkung der Beiträge im Rentenalter. Da für Angestellte auch noch der Arbeitgeberzuschuss wegfällt, sollten privat Versicherte, für die die Rente in Sicht ist, frühzeitig über Abhilfe nachdenken. Ein Tarifwechsel nach § 204 VVG sorgt häufig zumindest für Erleichterung.

Je älter ein Mensch ist, umso höher sind die Gesundheitskosten, die für seine medizinische Versorgung aufgebracht werden müssen. Beim Mikrozensus 2006 antworteten beispielsweise 9 Prozent der Männer in der Altersgruppe 40 bis 44 Jahre auf die Frage nach Erkrankungen oder Unfällen in den vergangenen vier Wochen mit "ja". In der Altersgruppe 75 Jahre und älter waren dies 27 Prozent, also dreimal so viele. Weil die private Krankenversicherung dem Prinzip folgt, dass jede Generation selbst für die steigenden Gesundheitsausgaben der Zukunft vorsorgt, wird deshalb bei privat Versicherten ein Teil der Beiträge als sogenannte Alterungsrückstellung verzinslich angelegt. Aktuell sind dies rund 181,6 Milliarden Euro. Aber: Sie dienen ausschließlich dazu, altersbedingt höhere Gesundheitsausgaben zu finanzieren, nicht jedoch dazu, den Beitrag mit Rentenbeginn zu senken.

"Nach unserem Eindruck ist dies ein Hinweis, der in Vertrieb und Kundenbetreuung der privaten Krankenversicherer selten erfolgt. Allein wegen der Formulierung "Altersrückstellung" entsteht bei vielen privat Versicherten die Erwartung, dass sie - wie in der gesetzlichen Kasse - im Alter weniger Beitrag zahlen müssen als im Berufsleben. Genau das Gegenteil ist jedoch der Fall." Beitragsoptimierung24 geht auf der Basis von über 4.000 Beratungsaufträgen zum Tarifwechsel und Marktbefragungen davon aus, dass privat Versicherte über 75 Jahre durchschnittlich etwa 8.700 Euro pro Jahr für Versicherungsbeitrag und Selbstbeteiligung benötigen, das entspricht rechnerisch stattlichen 725 Euro monatlich. Demgegenüber sind es in der Altersgruppe bis 45 Jahre durchschnittlich 5.946 Euro jährlich, also rechnerisch 496 Euro pro Monat.

Arbeitgeberzuschuss fällt weg - laufende Einnahmen sinken: Monatliche Kosten von 548 Euro statt 361 Euro

Hinzu kommt ab dem Rentenbeginn für Angestellte die Belastung dadurch, dass der Arbeitgeberbeitrag wegfällt. Nach Einschätzung von beitragsoptimierung24 zahlt ein 65-Jähriger in der PKV einen Versicherungsbeitrag von rund 592 Euro monatlich. In diesem Fall beteiligt sich der Arbeitgeber immerhin mit 3.552 Euro jährlich an den Kosten. Bei einem Gesamtaufwand für Beiträge und Selbstbehalt von durchschnittlich 7.885 Euro verbleibt daher rechnerisch eine monatliche Belastung von 361 Euro. Selbst wenn der Betreffende mit dauerhaft sehr hohen Beiträgen in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, liegt die monatliche Rente beim Rentenbeginn kaum über 1.500 Euro. Er erhält zum Ausgleich für den wegfallenden Arbeitgeberanteil zwar 7,3 Prozent seiner gesetzlichen Rente als Zuschuss zum PKV-Beitrag. Trotzdem schnellt seine monatliche Belastung für die Krankenversicherung um 52 Prozent auf 548 Euro in die Höhe - bei insgesamt geringeren Einkünften.

Zum Vergleich: Wäre der Betreffende gesetzlich krankenversichert, bekäme er für seine Krankenversicherung bei dieser Rentenhöhe 123 Euro abgezogen, unabhängig von seinem Alter.

Tarifwechsel kann Entlastung verschaffen

"Im Durchschnitt können wir den privat Versicherten, die sich an uns wenden, zu einer jährlichen Entlastung von 2.500 Euro verhelfen, bei garantiert mindestens gleichem Leistungsniveau", sagt Harald Leissl von beitragsoptimierung24. Bei einem solchen Tarifwechsel bleiben auch die angesparten Alterungsrückstellungen für den Kunden erhalten, was bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherung in den seltensten Fällen funktioniert. Die Betroffenen können zwar auch durch einen PKV-Vergleich nicht verhindern, dass ihnen in der Rentenphase höhere Kosten entstehen, aber dies geschieht auf einem deutlich niedrigeren Niveau. "Im genannten Beispiel würden sich durch eine solche Ersparnis die Kosten für den Arbeitnehmer mit Rentenbeginn zwar auch erhöhen, aber nur um etwa 32 Prozent von 257 Euro auf 339 Euro monatlich. Vor allem können diejenigen, bei denen noch etwas Zeit bis zum Rentenbeginn ist, sich mit Hilfe einer solchen Ersparnis besser auf den "Tag X" vorbereiten", wie Leissl hervorhebt. "Die meisten wissen zwar, dass es Alterungsrückstellungen gibt, aber sie leben in dem Irrtum, dass ihre Beitragszahlung dadurch im Alter gesenkt werden würde. Je früher dieser Irrtum aufgeklärt wird, umso besser."
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