Maklerzentrum Schweiz: Vorsicht beim Kassenwechsel!
03.10.2012
Medizin, Gesundheit & Wellness
Nein, vielleicht, ja aber ... Bis Ende Oktober müssen alle Krankenkassen ihre Versicherten individuell über die für das Jahr 2013 geltenden Prämien informieren. Die Versicherten können dann innert Monatsfrist bis Ende November 2012 ihre Versicherung kündigen oder eine andere Versicherungsform wählen. - zum Beispiel eine höhere Franchise oder ein Hausarzt-Modell - Es gilt Versicherungspflicht. Damit die Kündigung gültig ist, muss der Nachweis einer anderen Versicherung eingereicht werden.
Die Krankenkassenprämien für das Jahr 2013 präsentieren sich moderat. Im Durchschnitt sind es 1,5 Prozent, für junge Erwachsene zwischen 19 und 25 Jahren 2,9 Prozent. 1,4 Prozent sinken dagegen die Prämien durchschnittlich für Kinder. Eigentlich kein Grund, die Krankenkasse zu wechseln, möchte man meinen. Beim genauen Hinsehen wird schnell klar, dass es kantonale, auch interkantonale Unterschiede gibt. Am höchsten trifft es den Kanton Appenzell Ausserrhoden mit 4,4 Prozent Prämienaufschlag.
Etwas aufwändig
Obwohl die Leistungen aus der Grundversicherung (KVG) gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Krankenkassen gleich sind, sind die Prämien der Grundversicherung unterschiedlich. Der all jährliche Wechsel in die gerade günstigste Kasse ist eine Möglichkeiten die allen Versicherten offen steht, ist aber mit administrativem Aufwand auf Seiten der Versicherten und der Kassen verbunden. Auf zahlreichen Internet Portalen finden wechslungswillige Versicherte entsprechende Vorlagen.
Die Höhe der Prämie ist aber nur eines von mehreren Kriterien bei der Wahl einer neuen Krankenkasse. Die Qualität der Dienstleistung und die Kundenzufriedenheit, auch persönliche Ansprechpersonen zu kennen oder langjährige Beziehungen spielt oft eine ebenso wichtige Voraussetzung für einen Wechsel oder Nichtwechsel der Kasse.
Schwieriger wird es dann, wenn der Versicherte allfällige Zusatzversicherungen (VVG) bei der bishe-rigen Kasse belassen oder auch bestehende Zusatzversicherungen bei der neuen Kasse abschliessen will. Dazu braucht es ein wachsames Auge! Bei manchen Kassen sind die Leistungen der Zusatzversicherung - wie bei Grundversicherung - ebenfalls einer Franchise oder einer Selbstbeteili-gung unterworfen. Und, die Krankenkassen schauen beim Abschliessen einer Zusatzversicherung genau hin: Ist auch nur der geringste medizinische Hinweis vorhanden, das die Person die gewünschte Zusatzversicherung auch tatsächlich in Anspruch nehmen könnte, darf die Kasse völlig legal die Zusatzversicherung verweigern. Von der Altersguillotine gar nicht zu sprechen, wo teilweise Zusatzversicherungen gar nicht mehr möglich sind.
Es wird mit harten Bandagen gekämpft
Im Versicherungsmarkt geht es turbulent zu und her, und es gibt überall schwarze Schafe. Allerdings gibt es auch sehr gut ausgebildete Beraterinnen und Berater, die über Jahre hinweg Kunden unabhängig beraten und nicht nur zum Ziel haben, sie an andere Kassen weitervermitteln.
Rolf Wirz hierzu: "Das ist auch unsere Tätigkeit, unsere tägliche Motivation. An 10 Standorten in der ganzen Schweiz beschäftigen wir rund 280 Mitarbeitende, welche durch stetige Aus- und Weiterbildung aktiv gefördert werden. Als führende Anbieterin von Versicherungs- und Vorsorgelösungen für Privatpersonen in der Schweiz, suchen wir für unsere jährlich rund 30"000 Kundinnen und Kunden massgeschneiderte Versicherungslösungen mit dem besten Preis-/Leistungs-Verhältnis und sparen ihnen damit rund 30 Millionen Franken an Prämiengelder."
V.i.S.d.P.:
Rolf Wirz
Vorsitzender der Geschäftsleitung
der Maklerzentrum Schweiz AG
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