Pressemitteilung von Rüdiger Schmidt

Insolvenzverschleppung als Unternehmer - das sollten Sie berücksichtigen


Politik, Recht & Gesellschaft

Die finanzielle Lage eines Unternehmens kann sehr schnell kritisch werden. Hier ist sofortiges Handeln gefragt, um einer Insolvenzverschleppung vorzubeugen. Sobald sich herausstellt, dass Ihr Unternehmen überschuldet oder zahlungsunfähig ist, so müssen Sie einen Insolvenzantrag stellen. Die gesetzliche Pflicht liegt bei drei Wochen, in denen der Antrag durch den Geschäftsführer eingereicht werden muss. Doch Vorsicht: Die komplette Frist darf nicht ohne Grund komplett ausgeschöpft werden.

Im Falle einer Sanierung

Oftmals bemerken Unternehmer die kritische Lage des Betriebes und beginnen mit einer Sanierung. Doch auch in diesem Fall sind Sie nicht von der Antragstellung innerhalb der kommenden drei Wochen entbunden. Die Sanierungsmaßnahmen müssten in diesen drei Wochen beginnen und erste Erfolge zeigen, um Sie von der Antragspflicht zu entbinden. Stellen Sie den Antrag jedoch nicht rechtzeitig trotz Sanierung, machen Sie sich der Insolvenzverschleppung strafbar. Gleichzeitig müssen Sie als Geschäftsführer einer GmbH den Gläubigern gegenüber Schadensersatz zahlen.

Wem ist Schadensersatz zu zahlen?

Einen Anspruch auf Schadensersatz besitzen nur die Altgläubiger des Unternehmens. Sie haben ihre Forderungen bereits vor der Insolvenzreife erworben. Die Schadensersatzleistung ist in Höhe des sogenannten Quotenschadens zu decken. Sie müssen demnach nur so viel ersetzen, wie die Gläubiger als Quote bei rechtzeitiger Anmeldung der Insolvenz bekommen hätten. Neugläubiger werden hier anders behandelt. Ihre Forderungen sind erst nach der materiellen Insolvenz entstanden, sodass ein Schadensersatz in voller Höhe möglich ist. Sie zählen nicht in die Quote mit hinein.

Ein Fall aus der Praxis: Fachanwalt für Insolvenzrecht Rüdiger Schmidt berät den insolventen IT-Unternehmer Markus Müller - bis zum erfolgreichen Neustart.

https://www.youtube.com/watch?v=SFFPtuB2VtE

Kanzlei Schmidt auf Facebook: https://www.facebook.com/kanzlei.schmidt.leonberg
...und im Internet: http://www.sg-kanzlei.de
Insolvent Insolvenz Neustart Anwalt Pleite

http://www.sg-kanzlei.de
Kanzlei Schmidt
Seestraße 61/1 71229 Leonberg

Pressekontakt
http://www.sg-kanzlei.de
Kanzlei Schmidt
Seestraße 61/1 71229 Leonberg


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Rüdiger Schmidt
17.03.2015 | Rüdiger Schmidt
Auffanggesellschaft oder sofortige Insolvenz?
12.11.2014 | Rüdiger Schmidt
Arbeitslos - Ende des Insolvenzverfahrens?
Weitere Artikel in dieser Kategorie
02.05.2024 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Fünf Jahre Deutsches Psychotherapeuten-Netzwerk - DPNW feiert Verbandsjubiläum
26.04.2024 | HELP-Akademie- die zertifizierte Bildungseinrichtung
Der Sachkundelehrgang für Berufsbetreuer
25.04.2024 | Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Pankower Kleingärtner
Zum Pankower Kleingarten-Skandal: Das Ministerium für Staatssicherheit bringt sich in Erinnerung.
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 0
PM gesamt: 409.362
PM aufgerufen: 69.501.751