Pressemitteilung von Robert Dottl

Steuerentlastungen für Arbeitnehmer


Politik, Recht & Gesellschaft

Um ein steuerfreies Existenzminimum zu gewährleisten, muss der Gesetzgeber nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts regelmäßig den steuerfreien Grundfreibetrag für die Bürger anpassen. Deshalb wird der Grundfreibetrag 2019 erhöht. Aber auch bei den Sozialversicherungsbeiträgen tut sich für Angestellte etwas. Zweimal runter, einmal rauf, war die Devise.

Ab 2019 werden auf ein Einkommen von 9.168 Euro keine Steuern erhoben. Die Anhebung des Grundfreibetrags beträgt 168 Euro zum Vorjahr und soll die Inflation ausgleichen. Genau im selben Umfang werden die Beiträge, die der Steuerzahler für Unterhaltszahlungen an nahe Angehörige absetzen kann, erhöht. Im Jahr 2019 beträgt der Höchstbetrag für den Abzug an Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung 9.168 Euro. Zusätzlich werden die Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer für das Jahr 2019 um 1,84 Prozent angepasst, um die geschätzte jährliche Inflation auszugleichen.

Neue Beitragssätze bei den Sozialversicherungen

Ab Januar 2019 wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 3,0 auf 2,5 Prozent gesenkt. Die Beiträge für die gesetzlichen Krankenversicherungen werden wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Bislang wurden die Zusatzbeiträge der Krankenkassen ausschließlich von den Arbeitnehmern eingezahlt. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent bleibt unverändert.

Im selben Atemzug kommt es zu einer Anhebung der Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung um 0,5 Prozent. Diese Kosten werden ebenfalls zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Somit beträgt die Belastung für die Versicherten mit Kindern 1,525 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Nur in Sachsen gilt eine andere Aufteilung. Dort beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,025 Prozent. Kinderlose müssen ab dem 23. Geburtstag wie bisher noch einen Zuschlag von 0,25 Prozent ohne Unterstützung des Arbeitgebers bezahlen.

Die Beitragszahler werden laut Bundesregierung bei der Arbeitslosen- und Krankenversicherung um insgesamt rund 14 Milliarden Euro entlastet. Bei einem Beispielseinkommen von 40.000 Euro im Jahr kommen davon netto jeden Monat in etwa 16 Euro an, wenn der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung 1 Prozent beträgt. Insgesamt steigt durch die Steuer- und Sozialversicherungsentlastung in unserem Beispielfall das monatliche Nettogehalt in etwa um 25 Euro je Monat. Je höher die Einkünfte, desto größer ist prinzipiell die Steuerentlastung. Absolute Geringverdiener profitieren somit von den Steuerentlastungen am wenigsten.

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Grundfreibetrag Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung

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