Pressemitteilung von Carsten Hennig

Hotel evakuieren - Ja oder Nein?


Tourismus & Reisen

(Rüsselsheim, 07. Oktober 2013) Der Fehlalarm ist schnell ausgelöst: Dampf aus einer heißen Dusche oder der feine Pulvernebel aus einem mutwillig versprühten Feuerlöscher. In diesen realen Fällen wurde die betroffenen Hotels von der anrückenden Feuerwehr erst einmal komplett evakuiert. Erst dann wurden die sog. Angriffstrupps losgeschickt, um die Ursache des Brandalarms zu suchen. Der auf Hotels spezialisierte und aus dem TV bekannte Sicherheitsberater Ulrich Jander (www.hotelchecker.tv) weist darauf hin, dass es keine Rechtsgrundlage für eine Hotelräumung gebe. Dies sei im Einzelfall Ermessenssache der Feuerwehr. Bei den Helfern gilt die Devise: Vorsichtshalber einmal mehr räumen, als Menschen in Gefahr zu bringen.

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Wird eine Brandmeldeanlage ausgelöst, kommt ein Automatismus in Gang: Hotel zügig aber geordnet evakuieren, Brandursache auffinden und ggf. bekämpfen. "Da es immer wieder zu Fehlalarmen in Hotels kommt, sollte man einen sogenannten Voralarm schalten. Solche Systeme finden sich oft in Warenhäusern: Hier wird geschaut, woher kommt der Alarm und die einzelnen Ausgänge werden dann durch Räumungshelfer besetzt", berichtet Jander. Fakt ist, dass die Feuerwehr im Rahmen der Gefahrenabwehrmaßnahmen nach Brandschutz- und/oder Verwaltungsverfahrens- bzw. -vollstreckungsgesetz eine Räumung anordnen kann. "Dann muss man sich daran halten, auch die Hoteldirektion. Damit übernimmt aber der Einsatzleiter der Feuerwehr die volle Verantwortung und die Haftung", so Jander.

Zunächst liegt es alleine im Ermessen des Verantwortlichen, ob geräumt wird oder nicht. Zwar hat der Hotelbetreiber das Hausrecht, aber er kann keinen Gast zwingen, sein Zimmer zu verlassen. "Außerdem stellt sich im Falle des an einer stark befahrenen Straße liegenden Hotels dann auch eine haftungsrechtliche Frage: Was ist, wenn ein Gast bei so einem Fehlalarm zu Schaden kommt, weil er beim Hinausrennen aus dem Hotel von einem Auto angefahren wird?", weist Jander hin.

Die Arbeitsstättenrichtlinien geben vor, dass man mindestens einmal jährlich eine Räumungsübung durchführen sollte. "Wir empfehlen, dies in Verbindung mit der Wartung der Brandmeldezentrale zu machen, da dann die Alarmierung im Hause läuft", sagt Hotelsicherheits-Experte Jander. Er empfiehlt den Hotels klare Absprachen mit der Feuerwehr, gerade wenn es wiederholt zu Fehlalarmen gekommen ist. Eine überschnelle Evakuierung ist sowohl für die Gäste als auch die Hotelmitarbeiter und die Rettungshelfer eine unangenehme Erfahrung. So passierte es, das ein Gast im einem Hotel in Herdecke nicht schlecht staunte, als die Feuerwehr vor seiner Zimmertür stand. Er hat lediglich heiß geduscht. Der Wasserdampf hatte dann die Brandmeldeanlage ausgelöst ...
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