Pressemitteilung von Ilona Kruchen

Pflichtenkatalog für Heizöltank-Betreiber


Umwelt & Energie

sup.- Jeder Betreiber eines Heizöltanks ist dafür verantwortlich, dass es nicht zum Austritt von Öl und damit zu einer Gefährdung der Umwelt kommen kann. Um das Risiko einer Grundwasserbelastung zu vermeiden, müssen die Dichtigkeit der Tankanlage und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsvorrichtungen jederzeit gewährleistet sein. Deshalb gibt es einen gesetzlich vorgegebenen Pflichtenkatalog, der unter anderem einen regelmäßigen Funktions-Check der Tanktechnik umfasst. Diese Kontrollaufgaben können aber auch an einen wasserrechtlich zugelassenen Fachbetrieb mit dem RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik (http://www.bbs-gt.de) delegiert werden (bundesweites Verzeichnis unter http://www.bbs-gt.de ). Die Mitarbeiter dieser Betriebe verfügen über die entsprechende Fachkunde und die notwendige Ausrüstung für Tankinspektionen und eventuelle Ausbesserungen. Ab einem Fassungsvermögen von 1.000 Litern besteht nach Angaben des Bundesverbandes Behälterschutz e. V. (Freiburg) ohnehin eine Fachbetriebspflicht für die Errichtung, Innenreinigung, Instandsetzung und Stilllegung von Heizöltanks.
Pflichtenkatalog Funktions-Check Grundwasserbelastung Kontrollaufgaben RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik www.bbs-gt.de Tankinspektionen Ausbesserungen Stilllegung

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