Pressemitteilung von Daria Aleks

NFVK AG schließt Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Aktuellen Studien zufolge wird im Laufe seines Arbeitslebens jeder vierte Arbeitnehmer berufsunfähig. Die gesetzliche Absicherung reicht jedoch oft nicht aus, um den erreichten Lebensstandard halten zu können. Dies betrifft einerseits laufende Kosten für Miete, Auto und Strom. Aber auch Darlehens- und Finanzierungskosten sollten bei der Planung in ausreichendem Maße berücksichtigt werden.

Die meisten Berufstätigen denken, dass die Hauptursache für Berufsunfähigkeit Unfälle oder Rückenleiden sind. Aber ist dies wirklich so?
Lt. einer Studie des Verbandes deutscher Rentenversicherungsträger aus dem Jahr 2007 sind für eine Berufsunfähigkeit in 39% der Fälle psychische Erkrankungen ursächlich. 15% der Fälle gehen auf das Konto von Erkrankungen des Skelettes bzw. der Muskeln, je 13% werden durch Krebserkrankungen und sonstige Erkrankungen verursacht. Für 10% der Fälle sind Herz- bzw. Kreislauferkrankungen verantwortlich; 6% betreffen das Nervensystem und 4% die Verdauung bzw. den Stoffwechsel. Aktuelle Zahlen, Fakten und Beispiele nennt Ihnen gerne Ihr Berater der NFVK AG.
Die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben sich durch die Rentenreform im Jahr 2001 deutlich reduziert. Für Personen, die nach dem 2. Januar 1961 geboren sind, entfällt der Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Diese erhalten nur noch eine sogenannte "Erwerbsminderungsrente" (EMI-Rente).
Zu beachten sind in diesem Zusammenhang 2 Aspekte: 1. Es kann auf alle Berufe des allgemeinen Arbeitsmarktes verwiesen werden kann. Der bisher ausgeübte Beruf spielt dabei also keine Rolle. 2. Wer noch in der Lage ist, mindestens sechs Stunden am Tag erwerbstätig zu sein, gilt nicht als erwerbsgemindert.
Gerade für Berufsanfänger ist die Situation lt. NFVK besonders heikel, da diese Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren beanspruchen können.
Nach der neuen Regelung seit dem 01.01.2001 beträgt die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente ca. 34% des letzten Bruttoeinkommens, die Höhe der teilweisen EMI ca. 17% des letzten Bruttoeinkommens.
Hier ein vereinfachtes Zahlenbeispiel: Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 EUR (Nettoeinkommen 1.870 EUR) ergibt sich bei voller EMI eine Lücke von ca. 850 EUR und bei teilweiser EMI ca. 1.360 EUR / Monat.
Daraus ergibt sich für die Betroffenen eine gravierende Versorgungslücke, die sich jedoch durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung schließen lässt. Welche Möglichkeiten für einen Ausgleich dieser finanziellen Lücke existieren verrät Ihnen Ihr Berater der NFVK AG gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.
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NFVK AG - Nordisches Finanz und Versicherungskontor AG
Jungfernstieg 4a 18437 Stralsund

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