Experten der NFVK AG beraten zum Thema Rechtsschutzversicherung
30.03.2016
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Recht haben und Recht bekommen sind manchmal zweierlei Dinge. Nicht immer ist das so einfach und manchmal lässt sich ein Rechtsstreit einfach nicht vermeiden. In diesem Fall ist eine gute Rechtsschutzversicherung von Vorteil. Diese bietet Ihnen Schutz als Privatperson, Mieter, Wohnungseigentümer, Verkehrsteilnehmer oder Arbeitnehmer. Damit Sie ihr gutes Recht bekommen!
Eine Rechtsschutzversicherung ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag, bei dem der Versicherer gegen Prämienzahlung des Versicherungsnehmers verpflichtet ist, die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang zu erbringen.
Die speziellen Rechte, Pflichten und Obliegenheiten der Vertragsparteien eines Rechtsschutzversicherungsvertrages bei dem NFVK AG bestimmen sich nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und dessen vertraglichen Vereinbarungen, die regelmäßig in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlichte mit den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012) letztmals im Jahr 2012 aktualisierte unverbindliche Musterbedingungen, die in der Praxis häufig Anwendung finden. Für bestimmte Rechtsschutzversicherungsleistungen werden neben Allgemeinen vielfach auch besondere Bedingungen vereinbart.
Das NFVK AG bietet dementsprechend individuelle Deckungskonzepte, die über den "normalen" Versicherungsschutz hinaus optional noch ganz besondere Highlights enthalten. In einem persönlichen Beratungsgespräch wird das richtige Maß an Versicherungsschutz ermittelt, das wirklich zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt.
Eine Rechtsschutz-Versicherung beinhaltet die folgenden Leistungen:
-Privatrechtsschutz (z.B. für Vertragsrecht oder Schadensersatzansprüche)
-Berufsrechtschutz (Z.B. im Falle der Kündigung oder Abmahnung)
-Verkehrsrechtsschutz (z.B. für Vertragsrecht und Ordnungswidrigkeiten)
-Wohnungsrechtsschutz (z.B. für den Fall der Kündigung oder Mieterhöhung)
Bei den Angeboten des NFVK AG gilt: Minderjährige Kinder sind mitversichert. Volljährige, unverheiratete Kinder sind mitversichert, wenn sie noch keine auf Dauer angelegte Berufstätigkeit aufgenommen haben. Bei volljährigen Kindern endet die Mitversicherung bei manchen Versicherern mit dem 25. oder 27. Geburtstag. Für volljährige Kinder besteht jedoch grundsätzlich kein Schutz als Halter, Mieter oder Fahrer eines Kraftfahrzeugs (Verkehrsrechtsschutz).
Für viele Leistungsarten besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer Karenzzeit von drei Monaten nach Versicherungsbeginn. Für plötzliche Fälle (z.B. Verkehrsunfall) wirkt die Versicherung ohne Wartezeit. Fragen Sie Ihren Berater des NFVK AG nach sinnvollen Kombinationen für Ihre individuelle Situation
http://nfvk.de/
NFVK AG - Nordisches Finanz und Versicherungskontor AG
Jungfernstieg 4a 18437 Stralsund
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