Pressemitteilung von Jens Heidenreich

LV-Doktor begrüßt verbraucherfreundliches Urteil


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Zug/Halle (Saale). 30.08.2011. Die Richter des Oberlandesgerichtes (OLG) Stuttgart erklärten Vertragsbedingungen der Allianz bezüglich der Lebensversicherungsverträge, die zwischen 2001 und 2007 bei der Allianz abgeschlossen wurden, für unwirksam. Konkret ging es dabei um Regeln zur Berechnung von Stornokosten und um intransparente Klauseln zu Rückkaufswerten sowie zur Beitragsfreistellung. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ließen die Richter nicht zu, doch die Allianz will eine Nichtzulassungsklage einreichen.

Gelebte Intransparenz

Die Verbraucherzentrale Hamburg geht von Nachzahlungsansprüchen in Höhe von zwei Milliarden Euro aus. Rund vier Millionen Verbraucher sind betroffen und hätten einen Anspruch von mindestens 500 Euro pro Vertrag. Sollte das Stuttgarter Urteil bestehen bleiben, will die Allianz die Betroffenen, wie bei den Versicherungsunternehmen allgemein üblich, nicht darüber informieren. Die Financial Times (FTD) zitiert dazu einen Allianz-Sprecher: "Die Kunden müssen selbst Ansprüche stellen." So hätte die Allianz auch bisher derartige Fälle behandelt.

Hoffnung auf Verjährung?

Jens Heidenreich, Chef des LV-Doktor-Teams, kann darüber nur den Kopf schütteln: "Bis die Kunden von dem Urteil erfahren, können schon viele Ansprüche verjährt sein - doch darauf hofft die Allianz wohl auch, allein um Kosten zu sparen. Wir werden mit unseren Möglichkeiten alles tun, um die betroffenen Verbraucher zu aktivieren und der Versicherungswirtschaft zu zeigen, dass die Zeiten der dummen und unmündigen Verbraucher vorbei sind und diese sich nicht mehr alles gefallen lassen."

LV-Doktor klagt hundertfach

LV-Doktor (www.lv-doktor.de) hat mittlerweile langjährige Erfahrungen mit dem Verhalten der Assekuranzen. Diese Taktik ist für Heidenreich zwar nicht kundenfreundlich aber auch nicht weiter überraschend. Er kämpft mit dem LV-Doktor-Team für mehr als 70.000 Menschen, die alle mit den Abrechnungen ihrer Lebens- und Rentenversicherungen nicht zufrieden sind. Aktuell ist die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft mit mehr als 500 Verfahren bei deutschen Gerichten anhängig. Davon sind zehn Verfahren vor dem Bundesgerichtshof und vier Sammelklagen vereinigen die Ansprüche gleich mehrerer Geschädigter.
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