Arbeitsverträge künftig auch via E Mail
07.05.2024
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Die Bundesregierung hat sich am 21. März 2024 darauf geeinigt, dass Arbeitsverträge künftig nicht mehr ausschließlich in schriftlicher Form, sondern auch in textlicher Form abgeschlossen werden können. Dies bedeutet, dass Arbeitsverträge bald digital übermittelt und vereinbart werden können, beispielsweise durch den Austausch von E-Mails oder anderen elektronischen Kommunikationsmitteln. Eine eigenhändige Unterschrift auf Papier, wie sie gemäß § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bisher erforderlich war, ist dann nicht mehr zwingend notwendig.
Diese Neuerung wird voraussichtlich in den bereits am 13. März 2024 beschlossenen Regierungsentwurf für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) integriert werden. Dabei werden die Regelungen für digitale Arbeitsverträge in den Gesetzesentwurf aufgenommen. Dieser überarbeitete Entwurf wird dem Bundesrat zur Stellungnahme übermittelt. Nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung wird der Entwurf dem Deutschen Bundestag zur weiteren Beratung vorgelegt.
In einem anderen arbeitsrechtlichen Zusammenhang ergab ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Az. L 8 BA 194/21), dass Arbeitnehmer, die neben ihrer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung einen geringfügigen Minijob ausüben, für jeden weiteren Minijob, den sie aufnehmen, vollständig sozialversicherungspflichtig sind. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber für jeden zusätzlichen Minijob, den ihre Beschäftigten annehmen, die entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Meldungen vornehmen müssen.
Arbeitsverträge künftig auch via E Mail
(Bildquelle: iStock-1156263525, Arbeitsvertrag)
Firmenkontakt:
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Alfredstr. 157
45131 Essen
Deutschland
0201/822896-10
http://www.frtg-essen.de
Pressekontakt:
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-22
http://www.frtg-essen.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von FRTG Steuerberatungsgesellschaft
08.05.2024 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Effektivität Rechtsschutz gegen Grundsteuerbescheide
Effektivität Rechtsschutz gegen Grundsteuerbescheide
17.04.2024 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Dienstwagen und Parkplatzmiete: Finanzgericht Köln entscheidet zugunsten von Arbeitgebern
Dienstwagen und Parkplatzmiete: Finanzgericht Köln entscheidet zugunsten von Arbeitgebern
10.04.2024 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Die Zukunft der Geschäftsabwicklung: Deutschland führt verbindliche Nutzung von E-Rechnungen ein
Die Zukunft der Geschäftsabwicklung: Deutschland führt verbindliche Nutzung von E-Rechnungen ein
20.03.2024 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei Wohngebäuden
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei Wohngebäuden
28.02.2024 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Betriebliche Gesundheitsförderung - Mitarbeiter von der FRTG Essen profitieren von 600 Euro jährlich
Betriebliche Gesundheitsförderung - Mitarbeiter von der FRTG Essen profitieren von 600 Euro jährlich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.05.2024 | Sibanye Stillwater
Ergebnisse der Jahreshauptversammlung von Sibanye-Stillwater (AGM)
Ergebnisse der Jahreshauptversammlung von Sibanye-Stillwater (AGM)
28.05.2024 | Sibanye Stillwater
Ergebnisse der Generalversammlung (GV) von Sibanye-Stillwater
Ergebnisse der Generalversammlung (GV) von Sibanye-Stillwater
28.05.2024 | CRAFTKNIGHT
CRAFTKNIGHT: Jobbörse für Handwerk, Produktion & Fertigung
CRAFTKNIGHT: Jobbörse für Handwerk, Produktion & Fertigung
28.05.2024 | Neotech Metals Corp.
Neotech Metals ernennt Vieira zum Direktor und gibt Optionen aus
Neotech Metals ernennt Vieira zum Direktor und gibt Optionen aus
28.05.2024 | Sernova Corp.
Sernova beruft Jonathan Rigby in sein Board of Directors
Sernova beruft Jonathan Rigby in sein Board of Directors