Pressemitteilung von Prof. Dr. Michael Bernecker

Neue Google Bildersuche reduziert Webseitenbesuche


Werbung, Marketing & Marktforschung

Köln, 13.11.2017: Das Deutsche Institut für Marketing informiert über die Folgen des Updates der Google Bildersuche und das Urteil des Bundesgerichtshofes zur vermeintlichen Urheberrechtsverletzung.

Seit Februar dieses Jahres hat Google seine Bildersuche überarbeitet. Wenn Sie auf eins der Bildergebnisse klicken, öffnet sich im selben Fenster eine etwas größere Bildvorschau. Der Unterschied zur alten Bildersuche ist, dass das gewünschte Bild per Rechtsklick nun in Originalgröße betrachtet und weiterverwendet werden kann. Die ältere Version der Google Bildersuche stellte das Bild nur in geringerer Auflösung dar, sodass man erst auf die betreffende Webseite klicken musste, um es in Originalqualität zu sehen. Dies hat großen Protest ausgelöst.

Bildoptimierung ist nicht mehr so relevant wie früher.

Weil der User in der vorherigen Version von Google Bilder noch häufig zur Webseite, in der das Bild eingebettet war, weitergeleitet wurde, lohnte sich die sogenannte Bilderoptimierung (Bilder SEO). Bei der Bilderoptimierung passen Sie Bildelemente dahingehend an, dass die Google Bildersuche diese Bilder weiter oben listet. Falls Ihre Bilder also eine der ersten Platzierungen einnahmen, konnte durch Google Bilder eine beachtliche Menge an Traffic generiert werden. Das Update führt also dazu, dass kein Anlass mehr dazu besteht, die Webseite der Bildquelle zu besuchen. Dementsprechend mussten Webseitenbetreiber einen erheblichen Rückgang der Klickzahlen hinnehmen, der auch zu finanziellen Einbußen führt, weil aus wenigeren Besuchern auch wenigere potentielle Klicks Werbebanner folgen.

Verletzt Google das Urheberrecht?

Insbesondere Branchen, wie beispielsweise die Fotografie, und Bilddatenbanken sind von Webseitenbesuchen finanziell abhängig und pochen darauf, dass die neue Darstellung ihr geistiges Eigentum ungefragt kopiert. Jedoch entschied der Bundesgerichtshof in einem ähnlichen Fall, dass Google damit nicht gegen das Urheberrecht verstößt.

Weitere Informationen:
Weiteres zu Bilder SEO, zur Traffic-Thematik sowie zur Geschichte, zu Funktionen und zum Nutzen der Google Bildersuche erfahren Sie unter:
http://www.marketinginstitut.biz/blog/google-bildersuche/
Google Bildersuche BilderSEO Bilderoptimierung Bundesgerichtshof Urheberrechtsverletzung Googlebilder

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DIM Deutsches Institut für Marketing GmbH
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