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Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
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Pressemitteilung von Thomas Heidorn
ARAG Verbrauchertipps zum Thema Kfz-Kennzeichen
16.07.2012
Auto & Verkehr
Nummernschild gestohlen - Das ist zu tun!
Rund 160.000 Nummernschilder wurden im vergangenen Jahr in Deutschland gestohlen. Oft wird mit den gestohlenen Nummernschildern an videoüberwachten Tankstellen getankt, ohne zu bezahlen. Bei den derzeitigen Spritpreisen ein lohnendes und weit verbreitetes Geschäft. Die Polizei empfiehlt darum, die Nummernschilder fest mit der Karosserie zu verschrauben. Die Plastikhalterungen sind nämlich oft kein Hindernis für Diebe und können schnell aufgebrochen werden. War der Kennzeichendiebstahl am eigenen Auto nicht zu verhindern, sollte man erstmal die Umgebung des Fahrzeugs absuchen. Oft handelt es um einen Dumme-Jungen-Streich und das Nummernschild liegt im nächstgelegenen Gebüsch. Bleibt das Kennzeichen allerdings verschwunden, hat man laut ARAG Experten einiges zu erledigen:
- Wurde nur ein Kennzeichen gestohlen, darf man mit dem Auto noch fahren. Sind beide Nummernschilder weg, darf das Auto nicht mehr im öffentlichen Raum bewegt werden!
- Der Diebstahl muss persönlich auf der zuständigen Polizeiwache angezeigt werden. Hierfür benötigen man die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein), sowie den Pass oder Personalausweis.
- Kann man nicht selbst zur Polizei, braucht die beauftragte Person eine unterschriebene Vollmacht.
- Die polizeiliche Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige ist kostenlos, wird aber benötigt, um vom Straßenverkehrsamt anschließend eine neue Zulassung zu bekommen.
- Die KfZ-Versicherung informieren und das gestohlene Kennzeichen sperren lassen! Das ist wichtig, denn wenn mit dem gestohlenen Kennzeichen ein Unfall verursacht wird, wird dieser sonst möglicherweise über die Autoversicherung abgerechnet.
- Bei der Zulassungsstelle die Bescheinigung der Polizei, Ausweis, TÜV-Prüfbericht, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie ggf. das zweite Kennzeichen vorlegen.
- Neben reichlich Zeit kostet die Prägung neuer Kennzeichen rund 25 Euro. Hinzu kommen Verwaltungsgebühren von ca. 30 Euro sowie bei notwendigem Tausch der alten in neue Papiere rund 35 Euro. Für ein Wunschkennzeichen werden nochmal 10 Euro fällig. Insgesamt können Kosten von über 100 Euro auf einen zukommen.
Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/auto-und-verkehr
Neue Kennzeichen für Kfz
Seit dem 1. Juli gibt es auf deutschen Straßen so genannte Wechselkennzeichen. Es gibt auch noch mehr besondere Nummernschilder. ARAG Experten geben eine Übersicht:
- Wechselkennzeichen
Hauptvorteil der Wechselkennzeichen ist die flexible Nutzung zweier Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichen. Vorteile bei der Kfz-Steuer gibt es zwar nicht, aber womöglich bei den Kfz-Versicherern. Die zugelassenen Fahrzeuge müssen derselben Klasse angehören. Laut ARAG Experten ist es möglich, ein Auto und ein Wohnmobil mit einem Kennzeichen zu halten, nicht aber ein Auto und zugleich ein Motorrad. Zeitgleich darf immer nur eines der Fahrzeuge genutzt werden. Die Kennzeichen sind zweigeteilt. Der Hauptteil des Kennzeichens kann zwischen den Fahrzeugen gewechselt werden.
- Saisonkennzeichen
Mit den Kennzeichen können Halter Fahrzeuge zulassen, die nicht das ganze Jahr über betrieben werden - etwa Cabrios, Wohnmobile oder Motorräder. Auf den Kennzeichen wird rechts eingeprägt, in welchen Monaten die Fahrzeuge gefahren werden dürfen. Die Kfz-Steuer muss dann nur für den Zeitraum - die Saison - bezahlt werden. Auch sparen Halter oft Geld bei der Versicherung und Zeit für das jährliche An- und Abmelden. Wer außerhalb der Saison fährt, riskiert laut ARAG allerdings Bußgelder. Auch müssen dann bei Unfällen Schäden am eigenen Auto selbst gezahlt werden.
- Kurzzeit-Kennzeichen
Wie der Name schon sagt, gelten Kurzzeit-Kennzeichen nur für kurze Dauer - maximal fünf Tage. Zweck sind Überführungs-, Probe- oder Prüfungsfahrten. Das Ablaufdatum ist an der rechten Seite auf einem gelben Feld eingeprägt. Sie kosten Verwaltungsgebühren und ca. 40 Euro für das Schilderpaar und müssen nicht mehr zurückgegeben werden.
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Das H-Kennzeichen wird 15
Zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes wurde am 28. Juli 1997 die 25. Verordnung zur Änderung der straßen- verkehrsrechtlichen Vorschriften für das Oldtimer-Kennzeichen (Nr. I-1180) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat einen Tag später in Kraft. Das H-Kennzeichen ist also ein spezielles Kennzeichen für historische Fahrzeuge. Es sieht wie ein übliches Kennzeichen aus, endet allerdings aber mit dem Buchstaben H (H = historisch). Wurde das Fahrzeug vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr genommen und befindet sich in einem guten und originalen Erhaltungszustand, besteht die Möglichkeit, es als Oldtimer zuzulassen. Es erhält dann nach Bestehen einer behördlichen Prüfung die H-Kennzeichen. Der besondere Reiz dieses Kennzeichens besteht laut ARAG Experten in einer deutlichen Vergünstigung der Kfz-Steuer, unabhängig von Schadstoffklasse und Motorhubraum. Das Kennzeichen ist das ganze Jahr über gültig, eine Kombination mit einem Saisonkennzeichen ist allerdings nicht möglich.
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