Pressemitteilung von Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. c/o EZB Bad Münstereifel

Pressemitteilung zum Tag der Legasthenie und Dyskalkulie am 30.09.2026


22.09.2026 / ID: 446240
Bildung, Karriere & Schulungen

Pressemitteilung zum Tag der Legasthenie und Dyskalkulie am 30.09.2026+++ 10 Jahre Tag der Legasthenie und Dyskalkulie: Chancengleichheit braucht politische Verantwortung +++


Der Aktionstag macht auf die Lebensrealität von Menschen mit Lese-/Rechtschreib- und Rechenstörungen aufmerksam. Trotz fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse bestehen weiterhin bundesweit erhebliche Unterschiede bei Förderung, Nachteilsausgleich und Notenschutz.


Seit zehn Jahren richtet die Ständige Kindervertretung der Deutschen Kinderhilfe e. V. den Aktionstag am 30. September gemeinsam mit dem Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (BVL) aus. Zum Jubiläum veröffentlichen beide Partner einen gemeinsamen Podcast, der die Herausforderungen von Menschen mit Legasthenie und Dyskalkulie verständlich macht und zugleich aufzeigt, welche Veränderungen in Gesellschaft und Bildungspolitik dringend erforderlich sind.


+++ Wissenschaftliche Erkenntnisse müssen in der Praxis umgesetzt werden +++


Forschung und Praxis zeigen, dass es sich bei einer Legasthenie oder Dyskalkulie um neurobiologisch bedingte Entwicklungsstörungen des Lesens und Rechtschreibens bzw. Rechnens handelt. Sie können unabhängig von Intelligenz, Motivation oder familiärem Engagement auftreten. Eine frühzeitige fachgerechte Diagnostik und eine evidenzbasierte Förderung entsprechend den S3-Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung der Lese-/Rechtschreibstörung und der Rechenstörung können die Bildungs- und Entwicklungschancen der Betroffenen erheblich verbessern. Dennoch klaffen wissenschaftliche Erkenntnisse und die Lebenswirklichkeit vieler Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener noch immer weit auseinander. „Wir fordern eine Aktualisierung der zuletzt 2007 von der KMK überarbeiteten Grundsätze zur Förderung dieser Schülergruppe unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse“, sagt Tanja Scherle, Bundesvorsitzende des BVL.


+++ Nachteilsausgleich ist keine Bevorzugung +++


Bei Nachteilsausgleichen geht es ausdrücklich nicht um Sonderrechte, sondern um Chancengleichheit. Wer aufgrund einer Legasthenie oder Dyskalkulie beim Lesen, Schreiben oder Rechnen erheblich beeinträchtigt ist, benötigt angemessene Unterstützung, um Leistungen unter fairen Bedingungen zeigen zu können. Ein Nachteilsausgleich schafft keinen Vorteil, sondern gleicht bestehende Nachteile aus und ermöglicht eine faire und objektive Leistungsbewertung. „Die Verpflichtung dazu ergibt sich nicht nur aus pädagogischer Verantwortung, sondern auch aus nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen. Das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes und die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention unterstreichen den Anspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe“, sagt Dana Zelck, Leiterin PR- und Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e.V.


+++ Bundesweit verlässliche Standards sind notwendig +++


Vor diesem Hintergrund muss die politische Diskussion stärker auf strukturelle Lösungen ausgerichtet werden. Deutschland braucht bundesweit verlässliche Standards für Diagnostik, Förderung, Nachteilsausgleich und Notenschutz. Kinder dürfen ihre Unterstützung nicht beim Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule verlieren. Auch in Ausbildung, Studium und Beruf müssen angemessene Nachteilsausgleiche und Notenschutz selbstverständlich möglich sein. Denn Bildung endet nicht mit dem Schulabschluss. Legasthenie und Dyskalkulie begleiten Betroffene bis ins Erwachsenenalter. Wer lebenslanges Lernen fordert, muss deshalb auch lebenslange Chancengleichheit ermöglichen.


+++ Potenziale statt Defizite in den Mittelpunkt stellen +++


Neben strukturellen Verbesserungen braucht es einen Perspektivwechsel in der gesellschaftlichen Wahrnehmung. Menschen mit Legasthenie und Dyskalkulie werden häufig über ihre Schwierigkeiten definiert. Dabei verfügen Betroffene selbstverständlich über vielfältige Fähigkeiten und Kompetenzen. „Eine moderne Gesellschaft kann es sich weder sozial noch wirtschaftlich leisten, Potenziale durch ungeeignete Bildungsstrukturen ungenutzt zu lassen. Chancengleichheit ist damit nicht nur eine Frage individueller Gerechtigkeit. Sie ist auch eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft“, sagt Dana Zelck, Deutsche Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e.V.


+++ Jubiläum auch als Auftrag für die Politik +++


Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. setzt sich dafür ein, wissenschaftliche Erkenntnisse in gesellschaftliches und politisches Handeln zu überführen. Der Tag der Legasthenie und Dyskalkulie steht für diesen Anspruch: Er schafft Aufmerksamkeit, bringt Betroffene, Eltern, Fachkräfte, Wissenschaft und Politik miteinander ins Gespräch und gibt Menschen mit Legasthenie und Dyskalkulie eine Stimme.


Die politischen Verantwortungsträger von Bund und Ländern sind aufgefordert, unter Einbeziehung der Wissenschaft gemeinsam mit Bildungseinrichtungen, Wirtschaft und Verbänden zu handeln. . Nur so können aus wissenschaftlichen Erkenntnissen verlässliche Strukturen und aus dem Anspruch auf Chancengleichheit gelebte Realität werden. „Der Tag der Legasthenie und Dyskalkulie am 30. September ist deshalb weit mehr als ein Aktionstag. Er ist ein gesellschaftlicher Auftrag die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass für Menschen mit Legasthenie und Dyskalkulie das Erreichen von Schulabschlüssen, Ausbildungszielen und weiteren Bildungswegen nicht länger verhindert wird.“, so Tanja Scherle vom BVL.


Weitere Informationen zum Tag der Legasthenie und Dyskalkulie am 30.09.2026 und zum Podcast sind im Internet unter https://www.bvl-legasthenie.de/aktionstag abrufbar.

(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

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Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. c/o EZB Bad Münstereifel
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http://www.bvl-legasthenie.de

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