Pressemitteilung von Thomas Heidorn

ARAG Verbrauchertipps


12.06.2012 / ID: 64698
Bildung, Karriere & Schulungen

Blue Card - Fachkräfte sind herzlich willkommen!
Derzeit herrscht im Bereich der Ingenieurs- und Naturwissenschaften ein echter Bewerbermangel in Deutschland. Hochqualifizierte Ausländer, wie z. B. Ingenieure oder Software-Entwickler sollen darum künftig einfacher nach Deutschland einwandern können. Der Bundesrat billigte jetzt ein entsprechendes Gesetz zur so genannten Blue Card, die die Zuwanderung von Fachkräften erleichtern soll. Mit ihr können gut ausgebildete Ausländer in Deutschland arbeiten, wenn sie ein Mindestgehalt von 44.800 Euro im Jahr und einen Hochschulabschluss oder eine auf mindestens fünf Jahre Berufserfahrung fußende Qualifikation nachweisen können. In Berufen mit besonderem Fachkräfte-Mangel reicht auch ein Einkommen von 34.944 Euro im Jahr. Damit wird die bisherige Gehaltsschwelle von 66.000 Euro deutlich gesenkt. Zudem soll ausländischen Studenten, die in Deutschland einen Abschluss machen, die Suche nach einem Arbeitsplatz erleichtert werden. Sie haben künftig nicht mehr zwölf, sondern 18 Monate Zeit, sich eine Stelle zu suchen. Nebenbei dürfen sie schon unbeschränkt arbeiten. Besitzer einer Blue Card können sich laut ARAG Experten nach drei Jahren, bei guten Sprachkenntnissen auch schon nach zwei Jahren dauerhaft in Deutschland niederlassen.

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Zu geringer Lohn an Leiharbeiter wird nachbezahlt
Die christliche Gewerkschaft CGZP hat Tarifverträge abgeschlossen, die vom Prinzip des gleichen Lohns für Stammarbeitnehmer und Leiharbeitnehmer ("equal-pay") abwichen. Das Bundesarbeitsgericht hat mittlerweile allerdings festgestellt, dass die CGZP zum entscheidenden Zeitpunkt als nicht tariffähig anzusehen war. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat nun laut ARAG Experten entschieden, dass die Deutsche Rentenversicherung berechtigt ist, Sozialversicherungsbeiträge nachzufordern, weil den Leiharbeitnehmern über Jahre hinweg zu wenig Lohn gezahlt wurde. Der Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" kann nämlich nur durch einen wirksamen Tarifvertrag außer Kraft gesetzt werden. Dieser lag im entschiedenen Fall wegen der Tarifunfähigkeit der Christlichen Gewerkschaft CGZP aber nicht vor. Die Arbeitnehmer hätten daher jahrelang nicht nur einen zu geringen Lohn erhalten, auch seien an die Sozialversicherungsträger zu niedrige Beiträge gezahlt worden. Diese können nun, bis zur Grenze der Verjährung, nachgefordert werden (LSG NRW, Az.: L 8 R 164/12 B ER).

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Schadenersatz wegen fehlendem Kita-Platz
Der versprochene aber sehr schleppende Ausbau von Kindertagesstätten in Deutschland ist ein echtes Ärgernis. Aber Arbeitnehmer mit Kindern können jetzt hoffen, denn die Kommunen sind laut ARAG Experten in der Pflicht. Das Verwaltungsgericht Mainz hat nämlich in einem grundlegenden Urteil der Schadenersatzklage einer Mutter stattgegeben. Das städtische Jugendamt hatte der zweijährigen Tochter der Klägerin trotz Rechtsanspruchs keinen Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt. Wenn die Entscheidung auch in der Berufungsinstanz Bestand hat, könnten sich nicht nur Eltern aus der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt darauf berufen, dann müssten u.U. viele Kommunen in Deutschland bei zu wenig Plätzen in Kindertagesstätten Schadenersatz leisten (VG Mainz, Az.: 1 K 981/11).

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